03.08.2006

Gelockerte Aufstallungspflicht für Geflügel bis zum 8. Februar 2007 verlängert

Die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest ist nicht vorbei

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weist darauf hin, dass die Verordnung zur Aufstallungspflicht von Geflügel durch eine entsprechende Änderungsverordnung des Bundes bis zum 28. Februar 2007 verlängert wurde. Unter besonderen Schutzmaßregeln sind im gesamten Kreisgebiet, mit Ausnahme eines Uferstreifens von 100 m beidseitig der Trave, jedoch weiterhin Freilandhaltungen möglich. Die Freilandhaltung von Geflügel unterliegt nach wie vor einer Anzeigepflicht. Formulare können von der Homepage des Kreises (Stichwort Veterinärwesen) heruntergeladen werden.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Untersuchungspflichten für Enten und Gänse in Freilandhaltung gelockert: Die bisher erforderliche monatliche virologische Untersuchung der Enten und Gänse wurde durch eine vierteljährliche Untersuchung ersetzt. Werden Hühner als Indikatortiere zur Erkennung der Geflügelpest gemeinsam mit Enten und Gänsen gehalten, entfällt die vierteljährliche Untersuchung ganz. Allerdings müssen dann alle verendeten Hühner auf Geflügelpest untersucht werden. Die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände ist nicht vorbei. In den Niederlanden musste wegen der Geflügelpest in dieser Woche Nutzflügel getötet werden. Der Kreis Stormarn rät dazu, die Schutz –und Hygienemaßregelungen unbedingt einzuhalten. Weitere umfangreiche Informationen dazu und zur Geflügelpest befinden sich im Internet auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums (www.bmelv.de).