07.11.2006

Vorschulkinder im Kreis Stormarn gegen Infektionskrankheiten gut geschützt

Seit dem Jahr 2000 muss bei Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, in der für den Besuch der Kindertageseinrichtung bedeutsame vorangegangene Erkrankungen, insbesondere Infektionskrankheiten und Schutzimpfungen des Kindes festgehalten sind (§ 2 Abs. 2 der Verordnung für Kindertageseinrichtungen –KiTaVO).

Eine Ausfertigung dieser Bescheinigung wird zum Zweck einer landesweiten Auswertung dem zuständigen Gesundheitsamt übersandt. Dabei bleibt die Anonymität des Kindes auf jeden Fall gewahrt. Die Auswertung dieser Bescheinigungen liefert wichtige Hinweise auf mögliche Defizite bei Schutzimpfungen oder verstärkt auftretende Krankheiten bei den Kindern im Land Schleswig-Holstein. Die gewonnenen Erkenntnisse der Auswertung führen wiederum zu Impfkampagnen oder Präventionsmaßnahmen zur Kindergesundheit.

Im Jahr 2005 wurden im Kreis Stormarn 2.078 ärztliche Bescheinigungen von den Kindertagesstätten eingesandt, davon waren 1.703 für die Statistik wertbar.

Die Auswertung bestätigte eine gute Durchimpfungsrate der Vorschulkinder bei Diphterie, Tetanus und Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit über 95 %. Dies ist ein Trend, der seit Jahren anhält und auch durch die Ergebnisse der Einschuluntersuchungen bestätigt wird.

Eine erhebliche Zunahme an Impfungen gab es im Vergleich zu den Vorjahren bei den Masern-Mumps-Röteln-Impfungen insbesondere im Hinblick auf die Zweitimpfung, die erst seit einigen Jahren von der ständigen Impfkommission (StIKo) im 2. Lebensjahr empfohlen wird.
Im Vergleich zu 2001 wurde hier eine Steigerungsrate von fast 50 % erreicht (2001 = 23 %; 2005 = 70,8 %).
Die Impfraten für die Pertussis- (Keuchhusten) und Hepatitis-B-Impfung liegen seit 3 Jahren zwischen 86 und 90 %.
Landesweit ist eine deutliche Verbesserung des Impfschutzes trotz regionaler Unterschiede erreicht worden.

Im Kreis Stormarn ist im Vergleich mit den Landesdaten das Hauptaugenmerk auf die Schließung der Impflücken bei Pertussis, Hepatitis-B- und die Masern-Mumps-Röteln-Impfung zu legen.