31.08.2007

Informationen zur Blauzungenkrankheit

Für Menschen ungefährliche Tierseuche.

Seit Mitte August 2006 treten erstmals Fälle von Blauzungenkrankheit (Bluetongue) in den Niederlanden, in Belgien und in Deutschland auf.

Die durch Mücken übertragbare Blauzungenkrankheit hat sich durch das anhaltend warme Wetter weiter ausgebreitet. Seit dem 24.10.2006 sind das ganze Land NRW sowie die angrenzenden Teile von Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz zum Gefährdungsgebiet erklärt worden.

Die Blauzungenerkrankung ist eine für Menschen ungefährliche Tierseuche, die ausschließlich Wiederkäuer wie Schafe, Ziegen und Rinder befällt.

Auch Fleisch- und Milchprodukte können weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden.

Das Infoblatt des Friedrich-Löffler-Instituts gibt Informationen zur Blauzungenkrankheit.

Aktueller Stand 31. August 2007

Nach dem südlichen ist nun auch der mittlere Teil des Kreises Stormarn zum Restriktionsgebiet erklärt worden:



















































Die 15. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit ist als PDF-Dokument unten angehängt.


Im Rahmen der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit stehen für den Transport von Tieren aus dem reglementierten Gebiet folgende Formulare bereit:

Tierhaltererklärung Schlachttiere

Genehmigung zum Verbringen von Schlachtrindern

Tierhaltererklärung zum Verbringen von Zucht- / Nutztieren



Weitere Informationen finden Sie:

beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,

beim Tierseucheninformationssystem des Landes Niedersachsen,

beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen,

beim Friedrich-Löffler-Institut (FLI), und

bei der Landwirtschaftskammer NRW unter "Blauzungenkrankheit, Fotos von Krankheitssymptomen von Rindern und Schafen".

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