12.01.2007

Restriktionsgebiete zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit auf SH ausgedehnt

Nach der Feststellung der Blauzungenkrankheit bei Rindern in den Kreisen Diepholz und Hannover wird das sogenannte Restriktionsgebiet auch auf Schleswig-Holstein ausgedehnt. Aus dieser 150 km um den Krankheitsherd gelegenen Zone dürfen Wiederkäuer nur unter Einhaltung bestimmter Regeln verbracht werden. Nutz- und Zuchtviehtransporte von Rindern, Schafen, Ziegen werden dadurch erschwert. Schlachtrinder und -schafe können das Restriktionsgebiet nach Genehmigung durch die zuständigen Veterinärbehörden mit verplombten Fahrzeugen Richtung Schlachthof verlassen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Mücken übertragene fieberhafte Infektion an der nur Wiederkäuer (Schafe, Rinder, Ziegen und andere) erkranken können. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Informationen zu Feststellung und Verlauf der Krankheit können auf der Internetseite des Kreises mit entsprechenden Links eingesehen werden.

Im Kreis Stormarn gehören folgende Städte und Gemeinden zum Restriktionsgebiet: Ahrensburg, Bargteheide, Barsbüttel, Braak, Delingsdorf, Glinde, Grande, Grönwohld, Großensee, Großhansdorf, Hamfelde, Hammoor, Hohenfelde, Hoisdorf, Jersbek, Köthel, Lütjensee, Oststeinbek, Rausdorf, Reinbek, Siek, Stapelfeld, Tangstedt, Todendorf, Trittau, Witzhave, Brunsbek, Ammersbek, Steinburg.

Alle Gemeinden des Restriktionsgebietes in Schleswig-Holstein finden Sie in unserer Sonderseite zur Blauzungenkrankheit,
bzw. direkt in der
9. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit im elektronischen Bundesanzeiger.