26.04.2007

Ohne Einzugsermächtigung ist ab 1. Mai 2007 keine Fahrzeugzulassung mehr möglich

Ab 01.05.2007 darf die Zulassungsbehörde nur dann ein steuerpflichtiges Fahrzeug zulassen, wenn sich die Halterin / der Halter schriftlich bereit erklärt, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen und die dazu erforderlichen Angaben gegenüber der Zulassungsbehörde macht. Soweit Fahrzeughalter/innen nicht an diesem Lastschriftverfahren teilnehmen wollen oder ev. kein Giro-Konto besitzen, wird der Antrag auf Zulassung abgelehnt.

Der / die Steuerpflichtige hat aber in diesen Fällen die Möglichkeit, beim zuständigen Finanzamt eine „Härtefallbescheinigung“ zu beantragen. Bei Vorlage dieser Bescheinigung kann auch ohne Lastschrifteinzugsermächtigung zugelassen werden. Um unnötige Wege zu vermeiden, sollte diese Bescheinigung rechtzeitig beantragt werden.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.


Für die Kfz-Steuer des Kreises Stormarn ist das Finanzamt Ratzeburg, Bahnhofsallee 20, 23909 Ratzeburg, Tel.: 04541/882-01 zuständig.

Weitergehende Informationen hat das Finanzministerium im Internet unter der Adresse:

http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/FM/Formulare/kfzlastschrift.html

bereitgestellt.