Klassische Geflügelpest „Vogelgrippe“
Die Ausbrüche der Geflügelpest in Polen, Großbritannien und anderen Ländern der EU im November und Dezember 2007 zeigen die Aktualität des Themas. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Einschleppung von Vogelgrippe-Viren in Nutzgeflügelbestände. Zur Vorbereitung auf einen möglichen Ausbruch dieser Tierseuche ist es wichtig, dass alle Geflügelhalter, auch die mit Kleinstbeständen, bei den Veterinärbehörden registriert sind.Wenn Sie hier auf Anmeldeformular klicken, können Sie Ihre Geflügelhaltung registrieren lassen. Bisher sind fast 900 Geflügelhalter im Kreis Stormarn registriert.
Bedenken Sie, dass eine nicht angemeldete Haltung ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann: Verweigerung von Entschädigungsleistungen, Verhängung von Bußgeldern sowie Privatklagen geschädigter Nutzgeflügelhalter!
Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe finden Sie unter folgenden Links:
Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn zur Umsetzung der Geflügelpest-Verordnung und zur Bestimmung von Untersuchungseinrichtungen
Informationen der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Vogelgrippe
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Faltblatt des Friedrich-Löffler-Instituts zur Geflügelpest
Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts zur Geflügelpest