20.11.2007

Masernfälle in Stormarn

Impfen schützt!Im südlichen Kreis Stormarn sind mehrere Masernerkrankungsfälle bekannt geworden. Betroffen sind sowohl Kinder als auch ein junger Erwachsener. Masern sind eine äußerst ansteckende Infektionskrankheit, die durch Tröpfcheninfektion, z. B. beim Husten, Niesen und Sprechen, übertragen wird. Acht bis vierzehn Tage nach der Ansteckung kommt es zu Fieber, bellendem Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung. Bereits in dieser Phase ist der Kranke ansteckend.

Der typische Hautausschlag erscheint dann nach vier bis fünf Tagen. Masern zeigen häufig schwere Verläufe mit Mittelohr- oder Lungenentzündung. Die schwerwiegendste Komplikation ist eine Entzündung des Gehirns, die bei ca. einem von tausend Erkrankten auftritt und die tödlich enden oder zu bleibenden Schäden führen kann. Bei Jugendlichen und Erwachsenen ist die Komplikationsrate deutlich höher als bei Kleinkindern. Der einzige Schutz vor dieser Erkrankung und deren Folgen besteht in einer rechtzeitig durchgeführten Schutzimpfung!

Das Gesundheitsamt rät dringend allen Eltern und Sorgeberechtigten, den Impfschutz ihrer Kinder sowie den eigenen Schutz zu überprüfen! Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt zwei Impfungen ab dem vollendeten elften Lebensmonat, die in Kombination mit der Mumps- und Rötelnimpfung (MMR) bzw. Mumps-, Röteln- und Windpockenimpfung (MMRV) durchgeführt werden. Eine obere Altersgrenze für diese Impfung gibt es nicht. Eine versäumte Impfung kann zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.

Im Zusammenhang mit dem jetzigen Ausbruch wird auch allen ungeimpften und empfänglichen Erwachsenen, die noch nicht an Masern erkrankt waren, die Impfung empfohlen, insbesondere Personen, die im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind oder die abwehrgeschwächte Menschen betreuen. Nach durchgemachter Erkrankung besteht lebenslange Immunität.
Auch nach einem Masernkontakt kann eine sofortige Impfung in vielen Fällen noch den Ausbruch einer Erkrankung verhindern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt oder an das Gesundheitsamt.