21.12.2007

Neue Schornstein-Kehrbezirke

Neue örtliche Zuständigkeiten der Bezirksschonsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger im Kreis Stormarn

Der Kreis Stormarn hat unter Mitwirkung des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie der Schornsteinfegerinnung Lübeck die Kehrbezirke der Bezirksschonsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger im Kreisgebiet neu eingeteilt. Die Neueinteilung der Kehrbezirke ist notwendig, weil die unterschiedlichen Arbeitsaufkommen in den einzelnen Kehrbezirken ausgeglichen und an den gesetzlichen Rahmen angepasst werden müssen.

Aus diesem Grund wurde zum 1. Januar 2008 in Ahrensburg ein Kehrbezirk aufgelöst. Das Arbeitsaufkommen aus diesem Kehrbezirk wurde auf die übrigen 22 Kehrbezirke im Kreis Stormarn sowie auf 20 Kehrbezirke im Kreis Herzogtum Lauenburg verteilt. Die örtlichen Zuständigkeiten der Bezirksschonsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger verschieben sich im erheblichen Umfang. Einige von ihnen werden zukünftig ihre Tätigkeiten kreisüberschreitend ausführen. Mehr als 20.000 Haushalte werden durch die Änderung der Kehrbezirkseinteilung betroffen sein.

Aufgrund der veränderten Kehrbezirke muss die gesamte Jahresarbeitsplanung in den Schornsteinfegerbetrieben neu angepasst werden. Dabei können die bisherigen Termine der Arbeitsausführung zeitlich um Monate verschoben werden. Die Bezirksschonsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger werden bei der Arbeitsplanung und Arbeitsausführung bemüht sein, die terminlichen Verschiebungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten. Für die unvermeidbaren Terminumstellungen wird um Verständnis gebeten. Die vorgesehenen Termine der Arbeitsausführung werden auch zukünftig von den Bezirksschonsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger rechtzeitig angemeldet.

Die für Sie zuständige Bezirksschornsteinfegermeisterin oder den Bezirksschornsteinfegermeister können Sie bei Bedarf ab 1. Januar 2008 über die Homepage der Kreisgruppe Stormarn der Bezirksschornsteinfeger unter www.schornsteinfeger-stormarn.de erfahren.