07.01.2008

Novelle des Landeswassergesetzes

Kreis Stormarn jetzt zuständig für den gesamten wasserrechtlichen Vollzug

Am 21.Dezember 2007 ist das neue Landeswassergesetz (LWG) in Kraft getreten. Die Kreise und kreisfreien Städte sind nunmehr für den gesamten wasserrechtlichen Vollzug in ihrem jeweiligen Gebiet alleine zuständig. Für den Kreis Stormarn bedeutet das, dass die Untere Wasserbehörde (UWB) auch zuständig ist für die sogenannten Gewässer I. Ordnung – die Trave im gesamten Kreis, die Alster ab dem Gut Stegen bis zur Landesgrenze und die Bille ab der Einmündung der Schwarzen Au in Aumühle bis zur Landesgrenze. Bisher war hier die Wasserbehörde beim Staatlichen Umweltamt Itzehoe zuständig. Ebenso ist der Kreises Stor-marn nunmehr zuständig für die Bewilligung von Grundwasserentnahmen. In der Vergangenheit wurden diese Anträge beim Landesamt für Natur und Umwelt in Flintbek bearbeitet. Damit ist der Kreis auch zuständig für alle Einwirkungen auf das Grundwasser.

Der Gesetzgeber ist mit der Neuordnung den langjährigen Bemühungen der Kommunalen Spitzenverbände um eine ortsnahe und ortskundige Zuständigkeit gefolgt und hat endlich die Prämisse "ein Gewässer- eine Zuständigkeit" konsequent jetzt bei allen wasserrechtlichen Aufgaben vollzogen.

Im Kreis Stormarn umfassen die drei Gewässerstrecken I. Ordnung bei Trave, Alster und Bille eine Gesamtlänge von 42 km. Im Vergleich zu den über 1.200 km Gewässer II. Ordnung haben sie für die Siedlungswasserwirtschaft hinsichtlich der Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser nur eine geringe Bedeutung. So kommen zu den 60 bisherigen zentralen Kläranlagen nur zwei "neue" und nur 42 Regenwassereinleitungen zu den bisherigen über 900 vom Kreis zu überwachenden hinzu.

Zur umfassenden Vermeidung von Doppelbearbeitungen ist die UWB nunmehr auch für die finanztechnische Prüfung und Bearbeitung von Fördermittel des Landes zuständig geworden.

Für Wahrnehmung der nunmehr bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelten Aufgaben werden die bisherigen MitarbeiterInnen in der Landesverwaltung an die Kreise und kreisfreien Städten entsprechend des Aufgabenumfanges versetzt. Auch der Kreis Stormarn wird einen Diplom-Ingenieur übernehmen. Nach dem Prinzip der Konnexität werden alle damit verbundenen Kosten unter Berücksichtigung erwarteter Synergieeffekte durch das Land getragen und belasten somit nicht den Kreishaushalt.