13.02.2008

Osterfeuer als Brauchtum und nicht zur Abfallentsorgung!

Der Kreis Stormarn weist darauf hin, dass Feuer zur Osterzeit nur dann als Osterfeuer erlaubt sind, wenn sie eindeutig der Brauchtumspflege dienen. Als Brennmaterial darf lediglich unbehandeltes naturbelassenes Holz in Form von stückigem Scheit- oder Kaminholz genutzt werden. Dagegen sind alle Feuer, mit denen Altholz und alle anderen pflanzlichen Abfälle wie z.B. Grünschnitt oder Äste verbrannt bzw. entsorgt werden, grundsätzlich verboten, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden. Wer hierfür verantwortlich ist, handelt ordnungswidrig und muss mit strafrechtlicher Anzeige und Bußgeld rechnen.

In Schleswig-Holstein ist das Verbrennen von Grünabfällen nur dann erlaubt, wenn keine anderen Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen oder wenn es ausschließlich zur Knickpflege dient. Da jedoch im Kreis Stormarn kreisweit die Biotonne eingeführt worden ist und bei größeren Mengen die zentral gelegenen Recyclinghöfe der Abfallwirtschaftsgesellschaft Stormarn in Reinfeld, Bad Oldesloe, Bargteheide, Ahrensburg, Trittau, Stapelfeld und Reinbek den Grünabfall annehmen, ist das Verbrennen dieser Abfälle nicht erlaubt (siehe Abfallfibel, http://www.awstormarn.de/?source=aws).

Ausnahmegenehmigungen können daher nur bei besonderen Umständen erteilt werden. Anträge sind bei der Abfallbehörde des Kreises und nicht bei den Gemeinden zu stellen.
„Nutzen Sie daher die Gelegenheit und besuchen Sie die Veranstaltungen der Vereine, Kirchengemeinden, Feuerwehren oder Gemeinden in Ihrer Nähe. Dann haben Sie neben dem Feuer auch ein geselliges Ereignis und tragen außerdem auch etwas zum Klimaschutz bei.“, so Hans-Gerd Eissing, Fachbereichsleiter Umwelt beim Kreis Stormarn. „2007 dürfte es allein zu Ostern über 1000 Feuer in Stormarn gegeben haben, die sicherlich nicht alle reine Brauchtumsfeuer mit hierfür geeignetem Feuerholz gewesen sind.“