20.02.2008

Gleichstellungsbeauftragte gesucht: Kreis Stormarn schreibt Stelle aus

Logo Gleichstellungsbeauftragte Kreis StormarnZum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Stormarn
zu besetzen.

Ihre Aufgabe:
Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt die nach § 2 der Kreisordnung i.V.m. mit § 20 des Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein und § 4 der Hauptsatzung des Kreises vorgeschriebenen Aufgaben wahr.

Diese umfassen insbesondere
  • die Beteiligung bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten auf die Gleichstellung von Frauen,

  • die Entwicklung und Begleitung von Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau-en und Männern in der Kreisverwaltung einschließlich der Mitarbeit bei der Aufstellung und Um-setzung des Frauenförderplans,

  • die Beratung des Kreistages und der Ausschüsse in gleichstellungsrelevanten Themen,
  • die jährliche Berichterstattung an den Kreistag,

  • Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Verbänden und Institutionen, um gleichstellungsrelevante Themen wahrzunehmen,

  • Zusammenarbeit mit den anderen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Stormarn

Hier finden Sie die vollständige Stellenausschreibung Gleichstellungsbeauftragte.