Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zum Wegfall der 5%-Sperrklausel
"Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der 5 % Sperrklausel im Schleswig-Holsteinischen Kommunalwahlrecht hat der Landtag angekündigt, das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz zu ändern und die 5 % Sperrklausel zu streichen. Die Änderung soll schon für die Kommunalwahl am 25.05.2008 gelten.Aus diesem Grund wiederhole ich die folgende Bekanntmachung:
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kreiswahl am 25. Mai 2008"
Der vollständigen Text der Bekanntmachung des Kreiswahlleiters.
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Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur
Entscheidung über die 5%-Sperrklausel.