18.03.2008

Weltwassertag 2008 unter dem Motto „Sichere Sanitärversorgung“

UN-Logo International Year of Sanitation 2008Seit 1992 haben die Vereinten Nationen den 22. März eines jeden Jahres zum Weltwassertag erklärt. Sinn dieses Tages ist es, einen Grund zu geben, sich mit der Bedeutung des Wassers auseinanderzusetzen, und es nicht als selbstverständlich anzusehen.

Der Weltwassertag im Jahr 2008 steht unter dem Motto "Sichere Sanitärversorgung weltweit gewährleisten". Die Vereinten Nationen haben das gesamte Jahr 2008 zum "International Year of Sanitation" erklärt. Sie machen damit auf eines der zentralen Umwelt- und Entwicklungsprobleme weltweit aufmerksam, das Fehlen einer sanitären Grundversorgung für mehr als 2,5 Milliarden Menschen. Als Folge sterben nach wie vor täglich rund 6000 Kinder an Cholera, Typhus, Gelbsucht und Durchfall.

Die Halbierung dieser Anzahl bis zum Jahre 2015 gehört zu den von den Staats- und Regierungschefs anlässlich des Millenniumsgipfels im September 2000 beschlossenen sowie anlässlich des Weltgipfels für Umwelt und Entwicklung in Johannesburg 2002 bestätigten Millenniumszielen.

Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die Einrichtungen der Vereinten Nationen und die Nichtregierungsorganisationen sind aufgerufen durch eigene Programme und intensive Aufklärungsarbeit zur Realisierung dieser Zielsetzung beizutragen. Deutschland ist einer der Hauptgeberländer für den Ausbau der Wasser- und Sanitärversorgung in Entwicklungsländern.
Es zeichnet sich aber ab, dass ohne eine weitere Intensivierung der Bemühungen die Umsetzung der Millenniumsziele verfehlt wird.

Der am 22. März 2008 stattfindende Weltwassertag soll daher ganz bewusst auf die immer noch nicht ausreichende Versorgung im Sanitärbereich in vielen Ländern hinweisen.

Bezogen auf die Ausstattung mit Kläranlagen rechnen wir, dass nicht einmal 10% der Erdbevölkerung an Kläranlagen angeschlossen sind. Dabei sind nicht nur die Entwicklungsländer unterversorgt, sondern teilweise auch Europa, beispielsweise die Metropolen Brüssel und Mailand. Um einen ausreichenden Stand zu erreichen, müsste jeden Tag eine Kläranlage für fast eine Million Menschen gebaut werden, und das an jedem Tag in den nächsten zehn Jahren.

Ganz anders sieht es da in Deutschland mit den Versorgungsgraden bei Kläranlagen aus. Hier liegen die Anschlussgrade an Kläranlagen zwischen 65 % in Thüringen und
100 % in Bremen, wobei die neuen Bundesländer insgesamt noch einen gewissen Nachholbedarf gegenüber den alten Bundesländern aufweisen. Schleswig-Holstein liegt mit 94 % genau auf dem Bundesdurchschnitt.

Stormarn liegt, nicht zuletzt aufgrund seiner Randlage zu Hamburg und der überdurchschnittlichen Förderpraxis des Kreistages in den 80 ér und 90 ér Jahren, mit gut 96 % noch über dem Landesdurchschnitt. Durch eine professionelle Betreuung der Kläranlagen vor Ort in Verbindung mit einer fundierten Betreuung durch die Untere Wasserbehörde erzielen die ca. 60 Kläranlagen im Kreis Stormarn größtenteils überdurchschnittliche Reinigungsergebnisse.

Da es im Zusammenspiel Technik und Abwasser immer mal zu Unwägbarkeiten kommt, kann es auch immer mal zu kleineren Störungen im Betriebsablauf kommen. Durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Überwachungsbehörde lassen sich die Störungen jedoch in der Regel sehr schnell beheben ohne dass nennenswerte Schäden in der Umwelt eintreten.

Um diesen Standard zu erhalten und insbesondere auch die Kanalisation einer besseren Kontrolle zu unterziehen, wurde im vergangenen Jahr eine neue Selbstüberwachungsverordnung SüVO eingeführt. Diese Verordnung legt dem Betreiber von Abwasseranlagen, also Kläranlagen und Kanalisation, umfanfreiche Kontroll- und Nachweispflichten auf. Diese Anforderungen an die Selbstüberwachung sind zu dokumentieren und der Unteren Wasserbehörde jeweils zum 31.03. des Folgejahres zur Prüfung vorzlegen. Dies ist in diesem Jahr zum ersten Mal der Fall.

Für die nicht an zentrale Kläranlagen angeschlossenen Grundstücke, wird es langfristig bei der Entsorgung über Grundstückskläranlagen bleiben. Diese Grundstücke sind in den vergangenen fast 20 Jahren mit Landeszuschüssen an den aktuellen Technikstandard angepasst – nachgerüstet – worden. Dieser Technikstandard ist geregelt in der DIN 4261, die in der jetzigen Fassung seit 2002 bundesweit angewendet wird. Das Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein hat es jedoch bis jetzt nicht geschafft, diese Norm auch hier verbindlich einzuführen, weil Fragen zur Zulässigkeit der sog. Untergrundverrieselung noch untersucht wurden.

Hierzulande wird daher noch mit der Vorgängerfassung aus dem Jahre 1992 gearbeitet. Seit Dezember 2007 liegt jedoch ein Entwurf zur Einführung der aktuellen DIN 4261 auch in Schleswig-Holstein auf dem Tisch, der aber bisher nicht in Kraft gesetzt wurde. An der Praxis im Kreis Stormarn wird sich jedoch auch nach Inkrafttreten nichts wesentliches ändern, die weit überwiegende Mehrzahl der Grundstückskläranlagen sind inzwischen ohnehin angepasst worden.