27.03.2008

Neue Badegewässerverordnung für Schleswig-Holstein

Derzeit wird auf Landesebene der Erlass einer neuen Badegewässerverordnung für Schleswig-Holstein diskutiert, um eine Richtlinie des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2006 in nationales Recht umzusetzen. Unter anderem werden hierin Zuständigkeiten, Berichtspflichten und eine zentrale Datenerfassung geregelt.

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Beteiligung der Öffentlichkeit fördern und bekannt machen, wo Anfragen, Vorschläge und sonstige Bemerkungen vorgebracht werden können.

Für den Kreis Stormarn werden folgende EU-Badestellen gemeldet:
1. Herrenteich in Reinfeld
2. Poggensee in Bad Oldesloe
3. Bredenbeker Teich in Ammersbek
4. Großensee – Südstrand, Gemeinde Großensee
5. Baggersee in Wilstedt, Gemeinde Tangstedt

Anfragen, Anregungen und Informationen zu den EU-Badestellen können bis zum 11.04.2008 gerichtet werden an den Kreis Stormarn, Fachdienst Gesundheit, 23840 Bad Oldesloe.