18.04.2008

Information über das Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein

Auftaktveranstaltung zur Kooperation im Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, dass ein Kinderschutzgesetz verabschiedet hat. Das Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein ist am 01. April 2008 in Kraft getreten.

Das Gesetz betont, dass Kinderschutz nicht nur eine Aufgabe der Jugendhilfe ist, sondern eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Angesprochen sind insbesondere Träger von Einrichtungen, Dienste und Personen, die für Kinder, Jugendliche und deren Familien tätig sind.

Eine zentrale Aufgabe des Kinderschutzgesetzes ist die Bildung lokaler Netzwerke in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Das Jugendamt möchte Sie einladen, an der Gestaltung der lokalen Netzwerke mitzuwirken. Die Auftaktveranstaltung am 23.04.2008 um 17:00 Uhr dient der allgemeinen Information und einem Austausch über die angedachte praktische Umsetzung des Kinderschutzgesetzes im Kreis Stormarn.

Das gesamte Kinderschutzgesetz können Sie als pdf-Datei im Anhang des „Handbuchs Kindeswohlgefährdung“ auf der Internetseite des Kreises Stormarn abrufen.