21.01.2009

Die Stormarner Umwelt-Rufbereitschaft hatte 2008 viel zu tun

Fahrzeug der Umweltbereitschaft bei der ÜbergabeDie Bilanz der Stormarner Umwelt-Rufbereitschaft kann sich sehen lassen. Insgesamt erfolgten im vergangenen Jahr 52 Alarmierungen. Große spektakuläre Fälle ereigneten sich in 2008 glücklicherweise nicht, aber es war eine breite Palette von Schadensarten zu verzeichnen.

auf dem Foto: Fahrzeug der Umweltbereitschaft bei der Übergabe

Die Umwelt-Rufbereitschaft des Kreises Stormarn wird immer dann aktiv, wenn durch eine Verunreinigung von Gewässern, Grundwasser oder Boden akute Gefahr für die Umwelt besteht. Sie wird über die integrierte Regionalleitstelle Süd, die ehemalige Kreisleitstelle, alarmiert.

Um die notwendige Erreichbarkeit rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zu gewährleisten, teilen sich 8 Kolleginnen und Kollegen den Bereitschaftsdienst. Wie wichtig diese Einrichtung ist, zeigt sich daran, dass die Hälfte der Einsätze im Jahr 2008 außerhalb der Dienstzeit lagen.

Daniel Geissler, Koordinator der Umwelt-Rufbereitschaft: „Unsere Arbeit umfasst leichtere Einsätze wie beispielsweise Weißfärbungen in Gewässern, die sich dann als verhältnismäßig unschädliche Binderfarbe oder Markierungsfarbe analysieren lassen. Erhebliche Umweltgefahren bestehen bei Verkehrsunfällen mit ausgetretenem Kraftstoff oder Motorenöl (19 Einsätze, davon 10 auf Autobahnen) oder Überfüllschäden an Heizöl- oder sonstigen Lagertanks (10 Einsätze)“.

Immer wieder kommt es vor, dass illegal in der Feldmark oder auf Parkplätzen Behältnisse mit Altöl oder anderen flüssigen Schadstoffen abgestellt werden. Vier Einsätze fanden an solchen Orten statt. Da gab es Einzelfässer mit 50 bis 60 Liter Altöl, aber auch ganze Sammelsurien von bis zu 15 unterschiedlichen Behältnissen, teilweise undicht, teilweise umgekippt. Besonders schwierig werden solche Funde immer, wenn Unklarheit über den Inhalt der Behälter besteht. Dann muss speziell geschultes Personal der Feuerwehr-Gefahrgutzüge die Arbeit übernehmen.

„Für Altöl gibt es die Rücknahmeverpflichtung des Handels und andere Schadstoffe können problemlos an Recyclinghöfen abgegeben oder ordnungsgemäß gewerblich entsorgt werden“, erklärt der zuständige Fachbereichsleiter Hans-Gerd Eissing. „Der illegale Entsorger schadet der Umwelt und nimmt Gesundheitsgefährdungen der Bevölkerung in Kauf. Wenn wir den Täter ermitteln, wird es, abgesehen vom strafrechtlichen Aspekt, richtig teuer für ihn, da die gesamten Einsatz- und Entsorgungskosten auf ihn zukommen. Hier bitte ich die Bevölkerung, ein waches Auge auf verdächtiges Verhalten zu haben. Bei entsprechendem Verdacht melden sie ihre Feststellungen der Polizei, die dann die nötigen Maßnahmen veranlassen wird.“