17.03.2009

Impfschutz gegen Masern überprüfen

Auf Grund des Masernausbruchs im Raum Hamburg ist ein Übergreifen der Infektionskrankheit auf den Kreis Stormarn nicht auszuschließen. Daher rät das Gesundheitsamt dringend allen Eltern und Sorgeberechtigten, den Impfschutz ihrer Kinder bzw. den eigenen Impfschutz zu überprüfen und ggf. vervollständigen zu lassen.

Die STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut Berlin) empfiehlt zwei Impfungen ab dem vollendeten elften Lebensmonat, die meist in Kombination mit der Mumps- und Rötelnimpfung (MMR) bzw. Mumps-, Röteln- und Windpockenimpfung (MMRV) durchgeführt werden. Ist die Aufnahme eines Kindes in eine Gemeinschaftseinrichtung geplant, ist die Impfung schon ab vollendetem neunten Lebensmonat möglich. Generell sollte jedes Kind zweimal gegen Masern geimpft sein, um einen zuverlässigen Schutz zu erreichen. Zu jedem Zeitpunkt kann eine versäumte Impfung nachgeholt werden.

Auch ungeimpften Erwachsenen, die noch nicht an Masern erkrankt waren, wird eine einmalige Impfung empfohlen, insbesondere Personen, die im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind oder die abwehrgeschwächte Menschen betreuen. Auch nach Masernkontakt kann eine rasche Impfung (innerhalb von drei Tagen nach Kontakt) in vielen Fällen noch den Ausbruch der Erkrankung verhindern. Nach durchgemachter Masernerkrankung besteht lebenslange Immunität.

Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Sie werden durch Tröpfcheninfektion, z. B. beim Husten, Niesen und Sprechen, übertragen. Acht bis vierzehn Tage nach der Ansteckung kommt es zu hohem Fieber, bellendem Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung. Bereits in dieser Phase ist der Kranke ansteckend. Der typische Hautausschlag erscheint dann nach weiteren vier bis fünf Tagen. Masern zeigen häufig schwere Verläufe mit Mittelohr- oder Lungenentzündung. Die schwerwiegendste Komplikation ist eine Entzündung des Gehirns, die bei ca. einem von tausend Erkrankten auftritt und die tödlich enden oder zu bleibenden Schäden führen kann. Bei Jugendlichen und Erwachsenen ist die Komplikationsrate deutlich höher als bei Kleinkindern. Eine spezifische Therapie gibt es nicht. Der einzige Schutz vor dieser Erkrankung und deren Folgen besteht in einer rechtzeitig durchgeführten Schutzimpfung!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt/ Ihre behandelnde Ärztin oder an das Gesundheitsamt (Tel: 04531-160 282).