Innenministerium erlässt Schülerbeförderungssatzung für Stormarn
Das Innenministerium hat heute im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme eine Satzungsregelung über eine Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten im Kreis Stormarn getroffen (vgl. Anlage) und eine Eigenbeteiligung von 20 % festgesetzt. Die Unterlagen wurden dem Kreis heute von einem Kurier des Innenministeriums überbracht.Die Satzung tritt am 01. August 2011 in Kraft.