27.11.2012

Erfolgreiche Informationsveranstaltung zur Kommunalförderung 2013 in Stormarn

Logo KlimaschutzAus erster Hand konnten die vielen Kommunalvertreter/innen einen Überblick über die im nächsten Jahr verbesserten Fördermöglichkeiten der „Kommunalrichtlinie“ mitnehmen. Wie das praktisch zu beantragen ist, zeigen die erfolgreichen Förderbeispiele aus Nordstormarn, Bargteheide und der Kreisverwaltung.

„Wir in Stormarn nutzen diese Fördermittel besonders effektiv“, so Landrat Klaus Plöger „und damit das auch weiter so bleibt – oder sogar noch besser wird – bieten wir hier Informationen nicht nur aus erster Hand sondern mit diesen Details auch als erste im ganzen Bundesgebiet.“ Rund 30 erfolgreiche Förderanträge gibt es in Stormarn bereits, die meisten davon für eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf die zukunftsfähige, energiesparende LED-Technik.

Verwaltungen und Politik nicht nur aus Stormarn sondern auch aus den Nachbarkreisen und bis hinauf nach Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland waren der Einladung gefolgt. „Wer die Fördermittel 2013 nutzen möchte, muss die Informationen so schnell wie möglich in die Haushaltsberatungen einspeisen“ so das Credo von Referenten und Publikum. Für die meisten Fördermittel läuft die Antragsfrist Ende März 2013 ab.

Ines Fauter und Linda Krampe vom „Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz“ stellten besonders die vielen Neuerungen der hochdotierten Kommunalförderung vor. Ergänzend wurde die erfolgreichen Antragsverfahren vorgestellt für
  • die Erneuerung der Straßenbeleuchtung (Amt Nordstormarn),

  • das Klimaschutzkonzept (Bargteheide),

  • die Klimaschutzmanager (Bargteheide, Kreisverwaltung Stormarn),

  • die Investitionsförderung „Vorzeigemaßnahme“ einer eigenen Liegenschaft (Kreisverwaltung Stormarn) und

  • die Förderung von Energiesparmodellen an Schulen (Kreisverwaltung Stormarn).

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wurde auch in 7 Gemeinden des Amtes Nordstormarn umgesetzt. Die Förderung wird nur noch 2013 gewährt und lässt sich mit einem KfW-Programm kombinieren. Viele Gemeinden und Städte profitieren von der Förderung und den sinkenden Betriebskosten und erheben keine Anliegerbeiträge.

Kommunen können für die Energiewende vor Ort ein Klimaschutzkonzept als eine Art „Roten Faden“ für die alltäglichen Entscheidungen erstellen lassen. Die Förderung von 65% können Gemeinden auch eigenständig beantragen. Die Beantragung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzmanagern wurde in den letzten Jahren vereinfacht, wie Ulrike Lenz aus Bargteheide und Isa Reher aus der Kreisverwaltung Stormarn berichten konnten.

Zur Umsetzung dieser Konzepte kann begleitendes Fachpersonal, „Klimaschutzmanager“, gefördert werden: Für 3 Jahre mit 65% und anschließend für weitere 2 Jahre mit 50%. Die Erfahrungen beim Kreis haben gezeigt, dass für die Antragstellung eine interne Abstimmung über die umsetzbaren Maßnahmen für diesen Zeitraum sehr hilfreich ist.

Paul Gärtner, ebenfalls Klimaschutzmanager beim Kreis Stormarn, konnte über die erste Beantragung eines „Vorzeigeprojekts“ berichten: Die Kreisfeuerwehrzentrale Nütschau wird mit 50%iger Förderung auf eine Wärmeversorgung mit Solarthermie und Holzpellets umgestellt. Ab 2013 stehen für solche Maßnahmen sogar bis zu 250.000 Euro bereit.

Schulenergiesparmodelle wie fifty-fifty, die sich auf Energie sparendes Verhalten der Nutzer beziehen (nicht auf Investitionen in Schulbauten) sparen nicht nur Betriebskosten beim Schulträger, sondern stellen einen Teil der Einsparungen auch den Schulen selbst zur Verfügung. Solche Modelle gibt es mit viel Erfolg z.B. in Hamburg. Um auch weiteren Schulen, Kitas und Trägern die Einführung zu erleichtern, gewährt das Bundesumweltministerium 3 Jahre lang eine 65%ige Personalförderung.

Eine solche Förderung von Energiesparmodellen an Schulen ist für kleine Schulträger normalerweise nicht erreichbar. Deshalb unterstützt der Kreis Vorhaben kleinerer Gemeinden, solche Anträge im Zusammenschluss auf den Weg zu bringen. Wie das funktionieren kann, stellte Isa Reher, Klimaschutzmanagerin der Kreisverwaltung vor, die im letzten Jahr Erfahrungen mit einem solchen Pilotantrag gesammelt hatte.

Aktuell wird von einigen Gemeinden sondiert, inwieweit ein Zusammenschluss der Schulträger noch bis zur Antragsfrist Ende März gelingen kann, am konkretesten in der Gemeinde Barsbüttel.

Zu den interessantesten Neuerungen der Kommunalrichtlinie 2013 gehören z.B.

  • die Aufstockung der Förderquote für die Erneuerung der Innen- und Hallenbeleuchtung mit LED auf 40%,

  • die Förderung der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED nur noch 2013 mit 20%,

  • die Fördersumme für Vorzeigeprojekte von Klimaschutzmanagerinnen steigt auf max. 250.000 Euro - Investitionsmaßnahme mit einem Treibhausgasminderungspotenzial von mindestens 80% mit einer Förderquote von 50%,

  • eine neue Fördermöglichkeit für Klimaschutzmaßnahmen zur nachhaltigen Mobilität, mit einer Förderhöchstsumme von maximal 250.000 Euro z.B.

  • Umbaumaßnahmen im Straßenraum (Förderquote 50 %),

  • Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen (Förderquote 50 %) und

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur beispielsweise der Lückenschluss von Fahrradwegen, aber auch eine fußgängerfreundliche Verkehrsgestaltung (Förderquote 40 %);

  • die Förderung für investive Maßnahmen im Abfallbereich - Technologien zur Minderung von Treibhausgasemissionen in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien werden mit 50 % gefördert, sofern die Maßnahme Teil eines Klimaschutzkonzepts ist und ein Emissionsminderungspotenzial von mindestens 50 % besitzt.

Außerdem wurde der Kreis der Antragsberechtigten erweitert:
Behinderteneinrichtungen mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder in das soziale Leben sowie kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften und private Unternehmen (für Klimaschutzteilkonzepte für Industrie und Gewerbeparks) werden 2013 erstmalig auch antragsberechtigt sein.

Kommunen, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, soll durch externe Beratungsleistungen ein strukturierter Einstieg zur Entwicklung von Klimaschutzzielen, Einstiegsmaßnahmen und zur Akteurseinbindung vor Ort ermöglicht werden. Hierdurch soll insbesondere kleineren Gemeinden der Einstieg in den Klimaschutz erleichtert werden.

Neue Förderanträge können vom 1. Januar bis 31. März 2013 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Daneben kann ein Antrag auf Förderung von Klimaschutzmanagerinnen und -managern ab 2013 auch ganzjährig gestellt werden.

Hintergrund:
Seit Sommer 2008 fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf Basis der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative" („Kommunalrichtlinie“) Klimaschutzprojekte in Kommunen.
Bis Oktober 2012 sind insgesamt rund 3.000 Förderanträge aus dem gesamten Bundesgebiet bewilligt worden. Auch in 2013 wird es wieder eine Novellierungsrunde der Kommunalrichtlinie geben.

Für weitere Informationen erreichen Sie Isa Reher beim Kreis Stormarn unter: 04531-160-637
Die Neuerungen der Kommunalrichtlinie findet man ausführlich unter der Internetadresse: www.klimaschutz-in-kommunen.de

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