18.12.2012

„Illegale Schrottsammler“

Illegaler Schrottsammler„Altschuh – und Altkleidersammlung“ oder „Achtung, kostenlose Altmetall- und Schrottsammlung“ – so steht es in letzter Zeit vermehrt auf Handzetteln, die den Haushaltungen ungefragt in Briefkästen gesteckt oder in Körben geklebt vor die Haustür gestellt werden.

Solche illegalen Sammler müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Aber auch gegen Abfallbesitzer, die Abfälle in rechtswidriger Weise einem illegalen Sammler übergeben, können nicht unerhebliche Bußgelder verhängt werden.

Einem Schrottsammler wurde unter anderem ein alter Heizöltank mitgegeben. Die werthaltigen Abfälle verkaufte der Sammler, den Tank lud er aber wegen der hohen Reinigungs- und Entsorgungskosten einfach im Wald ab. Es folgte eine Strafanzeige gegen den Sammler, und die ehemalige Besitzerin wurde von der Abfallbehörde aufgefordert, den Tank ordnungsgemäß entsorgen zu lassen.

Der Kreis Stormarn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derartige Sammlungen nicht immer der geltenden Rechtslage entsprechen. So haben die Haushalte grundsätzlich alle Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE), also zum Beispiel dem Kreis Stormarn zu übergeben. Die Abfallentsorgung führt die Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH) durch. Zu den Abfällen zählen auch Altkleider, Schuhe und Metallschrotte.

Die Übergabe der Abfälle an die AWSH - entweder mit der Müllabfuhr, im Rahmen der Sperrmüllabholung oder mit der Abgabe bei den Recyclinghöfen der AWSH - hat nur Vorteile:
Die Erlöse der Abfallverwertung, das heißt auch von Altkleidern, Schuhen oder Metallschrott, führen dazu, dass die Entgelte für die Abfallentsorgung ein wenig kleiner werden, weil die entsprechenden Einnahmen mit den sonstigen Entsorgungskosten verrechnet werden.

„Die öffentliche Müllentsorgung wird also billiger“. So wird auch ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Wie die Beispiele zeigen, werden die illegal eingesammelten Materialien von den Straßensammlern nicht immer ordnungsgemäß entsorgt oder verwertet.

Häufig werden nur die wertvollen Materialien aussortiert und die Reste einfach in Feldwegen, abgelegenen Straßen oder im Wald abgekippt und müssen dann von den zuständigen Behörden auf Kosten aller wieder eingesammelt und entsorgt werden. Die Zahl derartiger Fälle geht jährlich in die Hunderte.

Nach den Regelungen des Abfallrechtes müssen z.B. Altkleider- und andere Sammlungen beim Landesamt für Landwirtschaft und ländliche Räume lange vor den beabsichtigten Sammlungen angezeigt werden.

Gewarnt wird vor der Sammlung von Elektrogeräten. Diese Sammlungen sind illegal und diejenigen, die diese Geräte an die Straße stellen und die, die sie einsammeln, machen sich strafbar. Elektrogeräte sind alle Geräte, die elektrisch betrieben werden: Kühlschrank, Waschmaschine, Herd, Computer und deren Tastaturen, Telefone und Fernsehgeräte – also alles, was Kabel und Stecker hat.

Diese dürfen entweder nur an den Kreis Stormarn bzw. an den Recyclinghöfen der AWSH abgegeben werden. Oder sie können - z.B. bei einem Neukauf - auch über den Handel oder an den Hersteller zurückgegeben werden. Andere Möglichkeiten gibt es nicht.

Bei den Recyclinghöfen werden die Elektrogeräte wie auch Metallschrotte, Altkleider und Schuhe immer kostenlos entgegengenommen, während sich der Handel die Rücknahme eines alten Kühlschrankes schon mal bezahlen lässt!

Für Fragen kann sich jeder an die Abfallberatung der AWSH wenden. Diese ist unter der kostenlosen Rufnummer 0 800 - 2 97 40 01 zu erreichen.

Auch die untere Abfallentsorgungsbehörde beim Kreis Stormarn gibt unter der Rufnummer 0 45 31 - 160 16 36 Auskunft.