11.02.2013

Neue Broschüre über Minijobs bis 450 € im Monat

Die hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein und die Beratungsstellen Frau und Beruf haben erneut die Broschüre zum Thema „Geringfügige Beschäftigung Informationen über Minijobs bis 450 € im Monat“ in einer Auflagenhöhe von 7.750 Stück herausgegeben. Ab sofort ist diese Broschüre auch im Kreis Stormarn über die hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und die Beratungsstelle Frau und Beruf Stormarn kostenlos erhältlich.

Zehn Jahre nach der Reform der geringfügigen Beschäftigung zu „Minijobs“ und deren zentrale Erfassung durch die Minijob-Zentrale wurde zum 01.01.2013 die Verdienstgrenze von 400 € auf 450 € erhöht. Zur Stärkung der sozialen Absicherung im Alter ist anstelle der grundsätzlichen Versicherungsfreiheit eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eingeführt worden – von der sich die Beschäftigten jedoch auf Antrag befreien lassen können.

Minijobs, die ab dem 01.01.2013 neu begründet werden oder in denen ab dem 01.01.2013 die Vergütung über 400 € ansteigt, sind jetzt auch für die Arbeitnehmerinnen rentenversicherungspflichtig. Ausnahmen bilden zum Beispiel die Bezieher einer Altersrente.

Minijobs gibt es in fast allen Branchen – überwiegend im ländlichen Raum Westdeutschlands. Bundesweit waren 2012 rund 7 Millionen Minijobs gemeldet, 4,3 Mio. hiervon werden von Frauen ausgeübt. In Schleswig-Holstein waren 240.725 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gemeldet, davon 11.017 in Privathaushalten. Wir sind damit „Spitzenreiter“ bei den Minijobs bundesweit: Fast ein Viertel aller Arbeitsverhältnisse in Schleswig-Holstein sind Minijobs!

Gewerbliche Gebäudereinigung, Handel, Gastgewerbe und Pflegedienste sind die Bereiche, in denen am häufigsten Minijobberinnen beschäftigt werden. In Privathaushalten waren im Herbst 2012 bundesweit 241.193 geringfügig Beschäftigte angemeldet. Im Mittelpunkt der Broschüre stehen diese Tätigkeitsbereiche.

Die Broschüre hat den rechtlichen Stand vom 01.01.2013. Aktuelle Tarifverträge und Mindestlöhne, soweit sie bei Minijobs von Bedeutung sind, wurden berücksichtigt. Die Broschüre wendet sich vor allem an Frauen, die in einem Minijob arbeiten, doch werden auch Männer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nützliche Informationen erhalten.