Erdaufschlüsse und Bohrungen

BohrprobenBohrungen und Erdaufschlüsse, bei denen keine Grundwasserentnahme erfolgen soll, sind anzeigepflichtig, wenn:

  • zu erwarten ist, dass Grundwasser erbohrt wird und/oder
  • ab einer Bohrtiefe von 10 m.

Die untere Wasserbehörde kann daraufhin Auflagen zum Schutz des Grundwassers anordnen. Die Anzeige muss einen Monat vor Beginn der Bohrarbeiten bei der unteren Wasserbehörde vorliegen.