Grundwasserentnahme

BohrgerätDie Entnahme von Grundwasser ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. für die Entnahme von Grundwasser für 

  • einzelne Haushalte (Einfamilienhaus),
  • private Gärten oder
  • landwirtschaftliche Hofbetriebe.

Durch die Entnahme dürfen keine nachteiligen Auswirkung für das Grundwasser ausgehen. Über eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht entscheidet die untere Wasserbehörde. Daher ist grundsätzlich für alle Brunnenbohrungen ein Antrag auf Erlaubnis zur Grundwasserentnahme, bei Wasserhaltungen ein Antrag auf Erlaubnis zur Grundwasserabsenkung zu stellen.