Meldung positiv getestete Person
Meldung einer positiv getesteten Person
an den Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn.
Für Ihre Meldung wählen Sie bitte aus, welche Testmethode angewendet wurde:
- Selbsttest
von der meldenden Person selbst durchgeführt - Schnelltest
von Fachpersonal durchgeführt - PCR-Test
nach einer ärztlichen Verordnung von Fachpersonal durchgeführt
Selbsttest
Guten Tag,
vielen Dank, dass Sie den Kontakt zu uns suchen!
Mit einem positiven Selbsttest unterliegen Sie nicht mehr der Meldepflicht.
Nach gültiger Allgemeinverfügung müssen Sie sich für längstens 10 Tage in häusliche Absonderung begeben.
Diese können Sie vorzeitig beenden
- jederzeit mit einem negativen PCR-Test
- oder, wenn kein PCR-Test verfügbar ist, an Tag 7 mit einem negativen professionellen Schnelltest.
Sofern Sie für die Zeit der Absonderung eine Bescheinigung benötigen, können Sie diese hier mit der Option "Quarantänebescheid für Corona-Positive: SCHNELLTEST" beantragen.
Schnelltest
Guten Tag,
vielen Dank, dass Sie den Kontakt zu uns suchen!
Sie haben einen positiven Schnelltest? Corona-Teststellen sind verpflichtet, das jeweils zuständige Gesundheitsamt über positive Testergebnisse zu unterrichten.
Um den Corona-Teststellen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erleichtern, stellen das Land und die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städten ab sofort einen Onlinedienst zur Verfügung, der die Möglichkeit gibt, positive Testergebnisse und die damit im Zusammenhang stehenden Daten gezielt und datenschutzkonform an das zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln.
Der Onlinedienst ist unter www.schleswig-holstein.de/test-hochladen erreichbar.
Zur Übermittlung ist ausschließlich das Formular „Upload von Testergebnissen“ verwenden. Das Formular kann über das Onlineangebot des Landes unter www.schleswig-holstein.de/~/schwerpunkt_teststrategie abgerufen werden. Eine Übermittlung ist derzeit ausschließlich im pdf-Format möglich.
Nach gültiger Allgemeinverfügung müssen Sie sich für längstens 10 Tage in häusliche Absonderung begeben.
Diese können Sie vorzeitig beenden
- jederzeit mit einem negativen PCR-Test
- oder, wenn kein PCR-Test verfügbar ist, an Tag 7 mit einem negativen professionellen Schnelltest.
Sofern Sie für die Zeit der Absonderung eine Bescheinigung benötigen, können Sie diese hier mit der Option "Quarantänebescheid für Corona-Positive: SCHNELLTEST" beantragen.