Online Wiederzulassungen

Informationen

Wiederzulassungen (gleicher Halter und gleiches Fahrzeug) können jetzt auch online vorgenommen werden. Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs und Vorliegen einer gültigen Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung und Besitz einer Zulassungsbescheinigung, Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode.
  • Besitz eines Personalausweises (PA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion.
  • Die antragstellende Person ist eine natürliche Person, Halter des Fahrzeuges und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer.
  • Sie haben ihren Wohnsitz im selben Zulassungsbezirk, in dem die Außerbetriebsetzung stattgefunden hat (und zuvor hat mit dem Fahrzeug kein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk unter Mitnahme des Kennzeichens stattgefunden).
  • Es bestehen keine Gebühren- oder Steuerrückstände.
  • Die Gebühren für die Wiederzulassung müssen sofort über ein E-Payment-Verfahren bezahlt werden.
  • Das Fahrzeug hat eine gültige Hauptuntersuchung und ggf. eine gültige Sicherheitsprüfung. Eine Prüfung, ob eine gültige HU bzw. SP vorliegt, erfolgt im Verfahren der internetbasierten Wiederzulassung immer zunächst anhand der beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) gespeicherten HU- und SP-Daten. Sofern auf diese Weise keine gültige HU- bzw. SP nachgewiesen werden kann, weil z. B. die Daten noch nicht an das KBA übermittelt wurden, kann die antragstellende Person dann die folgenden Daten eingeben bzw. auswählen, um den Nachweis auch direkt nach der Untersuchung bzw. Prüfung zu erbringen:
    - Datum der Prüfung,
    - Datum des Ablaufs der HU bzw. SP,
    - prüfende Institution,
    - HU- / bzw. SP-Prüfziffer (z. B. 8-stellig). Die Prüfziffer wird durch eine Überwachungsorganisation optional angeboten.

Die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Plaketten werden durch die Zulassungsbehörde per Einschreiben zugeschickt. Das Fahrzeug kann erst nach Zugang der Unterlagen genutzt werden.

Hier kommen Sie zur Online Wiederzulassung

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 890210

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Nur mit Onlinetermin

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein