Baulasten, Baulastenverzeichnis, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Informationen:
Was steht im Baulastenverzeichnis?
Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Belastungen eines Grundstücks eingetragen.
Potenzielle Erwerber/innen eines bestimmten Grundstücks bzw. Notarinnen und Notare, die nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB einen Grundstückskaufvertrag beurkunden müssen, (siehe unter http://bundesrecht.juris.de/bgb/__311b.html) sind gut beraten, nicht nur das Grundbuch auf privatrechtliche Belastungen zu prüfen, sondern auch das bei der Bauaufsichtsbehörde geführte Baulastenverzeichnis einzusehen.
Wer bekommt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis?
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen (vgl. § 83 Abs. 5 LBO S-H).
Wünschen Sie eine Baulastenauskunft zu einem Grundstück auf dem Gebiet der Städte Ahrensburg, Bad Oldesloe oder Reinbek, wenden Sie sich an das Bauamt der jeweiligen Stadt.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Nachweis des berechtigten Interesses
Gebühren:
60 € für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis je Baulast und pro Flurstück
Angeboten von der Servicestelle
531 Technische Bauaufsicht
Gebäude: F , 1.OG , Raum: F 109
Mommsenstr. 14 , 23843 Bad Oldesloe
Die Gebäude der Kreisverwaltung Stormarn sind aus Sicherheitsgründen nicht offen zugänglich. Während unserer Geschäftszeiten holen wir Sie - nach einer Terminvereinbarung per Telefon oder Mail - an den Eingangstüren ab.
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