Wasserrechtliche Verfahren – Planfeststellung und Plangenehmigung – für die Herstellung oder Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer – Gewässerausbau
Informationen:
Die Fließgewässer und größeren Stillgewässer haben als Biotopverbundachsen im dicht besiedelten Kreis Stormarn besondere Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Gewässer sind deshalb als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Andererseits ist die Nutzung der Gewässer durch Einzelne zulässig, solange diese Nutzungen im Einklang mit dem Wohl der Allgemeinheit stehen und vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion der Gewässer unterbleiben. Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer ist ein sogenannter Gewässerausbau. Der Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung oder der Plangenehmigung. Vorhaben zum Gewässerausbau dürfen den Zielen eines naturnahen Zustandes nicht entgegenstehen.
Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und Naturhaushalt
Übersichts- und Lagepläne einschließlich Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse
Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung des Vorhabens für den Wasserhaushalt, für das Wohl der Allgemeinheit und für andere Schutzgüter.
Gebühren:
Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro
Angeboten von
Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe