Leistungen

Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Sondernutzungserlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine Straße für etwas anderes als den Zweck nutzen möchten, für den sie vorgesehen ist.

Möchten Sie auf einer Straße außerhalb von Ortschaften zum Beispiel Baumaterialien oder Holz lagern, dann brauchen Sie hierfür eine Erlaubnis. Auch die Zufahrt zu gewerblichen Grundstücken wie Tankstellen oder Restaurants stellt eine Sondernutzung der Straße dar und muss vorher von der Behörde genehmigt werden. Dies gilt ebenfalls für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke.

Die Erlaubnis wird entweder für einen bestimmten Zeitraum erteilt oder bis sie widerrufen wird. Es ist möglich, dass die Erteilung der Erlaubnis mit bestimmten Auflagen verbunden ist.

An wen muss ich mich wenden?

  • Bundes- & Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
  • Kreisstraßen: Kreis oder kreisfreie Stadt

Welche Fristen muss ich beachten?

Den genauen Zeitraum der Sondernutzung erhalten Sie mit der Erlaubnis.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Verfahrensablauf

  • Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Auswirkungen der Sondernutzung.
  • Es werden dabei unter anderem folgende Punkte geprüft:
    • Beeinträchtigt die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark?
    • Werden Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt?
    • Wird die Straße übermäßig verschmutzt?
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.

Voraussetzungen

Sie möchten eine Straße außerhalb von Ortschaften für etwas anderes als den üblichen Zweck nutzen.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

443 Verkehrslenkung
Gebäude: G , EG , Raum: 5
Rögen 36 - 38 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Herr Kudenhold

Telefon:

0 45 31 / 89 02 13

Fax:

0 45 31 / 89 02 50

Email:

verkehrslenkung@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html

Öffentliche Verkehrsmittel:

mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp",
von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg
Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)

Parkmöglichkeiten:

direkt vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

barrierefreier Zugang an der linken Seite des Gebäudes

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Frau Hauschild-Wegener

Telefon:

0 45 31 - 89 02 10

Fax:

0 45 31 - 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html