11.12.2009

Landrat Klaus Plöger wiedergewählt

Landrat Klaus PlögerAuf ihrer Sitzung am 11. Dezember 2009 haben die Stormarner Kreistagsabgeordneten mit großer Mehrheit Klaus Plöger als Landrat des Kreises Stormarn wiedergewählt. Er wird am 24. April 2010 seine dritte Amtszeit beginnen.

Am 24. April 1998 wurde Klaus Plöger erstmalig zum Landrat des Kreises Stormarn ernannt. Die zu diesem Zeitpunkt eingeführte Direktwahl machte ihn zum ersten unmittelbar durch das Volk gewählten Landrat in Schleswig-Holstein. Am 26. Oktober 2003 sprach die Stormarner Bevölkerung ihrem Landrat für weitere 6 Jahre das Vertrauen aus.

Mit der Abschaffung der Direktwahl in diesem Jahr war es nun wieder den Abgeordneten des Stormarner Kreistages vorbehalten, den Landrat zu wählen. Im September 2009 beschloss der Kreistag, auf eine Ausschreibung der Stelle zu verzichten, weil man mit der bisherigen Arbeit des Landrats sehr zufrieden ist. 52 der 61 anwesenden Kreistagsabgeordneten entschieden sich jetzt in geheimer Wahl für eine weitere Amtszeit des bisherigen Landrats.

Erster Kreisrat Joachim Wagner händigte Klaus Plöger im Anschluss an die Wahl die Ernennungsurkunde aus und gratulierte ihm zur Wiederwahl.

Kreispräsidentin Zeuke vereidigte Landrat Plöger wie folgt: “Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“ Sie gratuliert dem Landrat und überreicht einen Blumenstrauß, verbunden mit dem Wunsch nach einer Fortsetzung der guten und fairen Zusammenarbeit der vergangenen Jahre.

Die Fraktionsvorsitzenden der anderen Stormarner Kreistagsfraktionen gratulierten dem Landrat ebenfalls. Auch Sie dankten für die gute Zusammenarbeit und wünschten ihm weiterhin viel Erfolg bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte.

Landrat Plöger bedankte sich für das ausgesprochene Vertrauen und die Gratulationen. Er werde auch weiterhin alles dafür tun, um das in ihn gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen und die Ziele und Grundsätze der Stormarner Politik zum Wohle Stormarns und seiner Bürgerinnen und Bürger auszuführen.