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Landrat
Landrat Klaus Plöger
Der Landrat trägt die Verantwortung für den Geschäftsgang der Verwaltung. Er ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Der Landrat bereitet die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse vor und führt sie aus. Er ist für die Durchführung der dem Kreis übertragenen staatlichen Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung und für die Aufgaben verantwortlich, die ihm als untere Landesbehörde übertragen wurden.
Der Landrat wurde im März 1998 erstmalig in Schleswig-Holstein direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. 2009 ist die Direktwahl der Landräte in Schleswig-Holstein wieder abgeschafft worden. Seither wird der Landrat wieder vom Stormarner Kreistag gewählt.
Landrat Klaus Plöger
Gebäude A,
Raum A 134
Tel: 0 45 31 - 160 12 30
Fax: 0 45 31 - 160 15 57
E-Mail:
k.ploeger@kreis-stormarn.de
Privat:
Blöcken 10c
22885
Barsbüttel
Direkt gewählt in 1998 (1. Wahlzeit 1998-2004),
und in 2003
(2. Wahlzeit 2004-2010),
vom Kreistag gewählt in 2009 (3. Wahlzeit
2010-2016).
Vertreter des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:
1. Stellv. des Landrates Erster Kreisrat Joachim Wagner
Grüner Bogen 21
22113 Oststeinbek
Tel: 0 40 / 71 36 06
1
2. Stellv. des Landrates Kreisrat Reinhard Mendel
Rader Weg 2
22889 Tangstedt
Tel: 0 40 / 60 76 10 10
Als Vertretung bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde hat der Landrat die
Leitende Kreisverwaltungsdirektorin Anja Kühl
Tel: 0 45 31 - 160 13 70
Fax: 0 45 31 - 160 15 70
bestellt.
Die Stormarner Landräte und ihre Amtszeiten:
(Fotografien der beim Kreis Stormarn vorhandenen Gemälde, die Originale sind im Verbindungsgang zwischen den Gebäuden A und B der Kreisverwaltung aufgehängt)
Wilhelm von Levetzau
3/1867 - 6/1880
Carl Freiherr von Hollen
7/1880 - 5/1887
Detlev von Bülow
5/1887 - 7/1894
Joachim von Bonin
7/1894 - 11/1918
Friedrich Knutzen
8/1919 - 3/1933
Dr. Constantin Bock
von Wülfingen
4/1933 -
1/1937
Dr. Erich Keßler
3/1937 - 6/1940
Rolf Breusing
10/1940 - 8/1942
Steinburgs Landrat
Karl von Lambrecht
in Vertretung
8/1942 - 5/1943
Rolf Carls
(kommissarisch)
6/1943 - 4/1945
Dr. Kock
(kommissarisch)
4/1945 - 5/1945
Wilhelm Paasche
(kommissarisch)
5/1945 - 1/1946
Heinrich Eckholdt
(ehrenamtlich)
1/1946 - 10/1946
Wilhelm Siegel
(ehrenamtlich)
11/1946 - 3/1950
Wilhelm Siegel
5/1950 - 3/1956
Claus von der Groeben
4/1956 - 8/1957
Dr. Wennemar Haarmann
8/1957 - 8/1975
Dr. Hans-Henning
Becker-Birck
8/1975 - 12/1989
Dr. Hans Jürgen Wildberg
3/1990 - 2/1998
Klaus Plöger
seit 4/1998
Hinweise:
1. Die
Gemälde der Landräte bis 1975 wurden anhand von Fotos
nachträglich erstellt. Seitdem werden die Gemälde erst nach Ende der
jeweiligen Amtszeit angefertigt und dann in die Galerie aufgenommen.
2. Zu
den in der Gemäldegalerie nur namentlich aufgeführten Landräten
suchen wir noch Fotos oder Gemälde, um sie hier einzubinden. Wenn Sie uns
dabei unterstützen wollen, wenden Sie sich bitte an die
Internetredaktion.
3. Auf der Internetseite des
Kreisarchivs Stormarn sind einige Biografien
der Stormarner Landräte zu finden.
Stichwort „Landrat“ aus dem Stormarn-Lexikon:
„Seit dem 22.9.1867 wurde in den neu geschaffenen Kreisen das Modell der altpreußischen Kreisverwaltung umgesetzt. Jeder Kreis wurde von einem vom König ohne Begrenzung der Amtszeit ernannten Landrat geleitet, der als staatlicher Beamter sowohl Leiter der Kreisverwaltung als auch Präsident des Kreistages war.
Erster Landrat des Kreises Stormarn war seit 9.3.1868 Wilhelm von Levetzau, der ehemalige Amtmann der Ämter Reinbek, Trittau und Tremsbüttel. Mit Einführung der Kreisordnung vom 26.5.1888 erhielt der Kreisausschuss das Vorschlagsrecht, das allerdings im Kreis Stormarn nicht angewandt wurde.
Erst ab 1919 wählte der Kreistag den Landrat (Friedrich Knutzen). Während des Nationalsozialismus konnte der Kreisausschuss den Landrat empfehlen, was für Stormarn nicht nachweisbar ist. Die britische Militärregierung setzte mit der Verordnung vom 1.4.1946 die Trennung von Verwaltungs- und politischer Leitung um.
Nun übte der Landrat, der kurzfristig zunächst Kreistagspräsident hieß, die Funktion des ehrenamtlichen Vorsitzenden des Kreistages aus, während die hauptamtliche Verwaltungsleitung (Ober-) Kreisdirektor hieß. Beide wählte der Kreistag.
Erst mit der Kreisordnung vom 1.4.1950 bezeichnete Landrat wieder den leitenden Beamten der Kreisverwaltung. Seit der Kreisordnung vom 30.5.1997 wird der Landrat von den Wahlberechtigten des Kreises für sechs Jahre gewählt; Stormarn wählte als erster Kreis in Schleswig-Holstein im März 1998 einen Landrat.“
Barbara Günther


















