Barrierefreies Internet

Um den Anforderungen möglichst vieler Besucherinnen und Besucher gerecht zu werden, bemühen wir uns, das Internet-Angebot des Kreises Stormarn weitgehend barrierefrei zu gestalten.

Grundlage hierfür bildet die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)“, in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben die Barrierefreiheit für öffentlichen Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat.

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen nutzbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Schriftgröße ändern

Die Seiten sind so gestaltet, daß ein Ändern der Schriftgröße möglich ist. Je nach verwendetem Browser finden Sie in der Regel im Menü "Ansicht" entsprechende Befehle oder können durch gleichzeitiges Drücken der Strg-Taste und Bewegen des Mausrads den Schriftgrad ändern.

In den Seitenköpfen aller unserer Seiten finden Sie zudem rechts neben dem Suchfeld drei Schaltflächen zur Größenänderung:

Schaltflächen Schriftgrösse Ändern"-" für Verkleinerung, "A" für Zurücksetzen, "+" für Vergrößerung

Navigation ohne Maus

Das Internet-Angebot kann auch vollständig mit der Tastatur bedient werden. In den meisten Browsern springen Sie mit Hilfe der Tabulator-Taste bzw. der Kombination Umschalttaste + Tabulatortaste zwischen den Elementen.

Seiten vorlesen lassen

ReadSpeaker aktivierenMit der Funktion "ReadSpeaker" können Sie sich den Inhalt aller Seiten vorlesen lassen. Aktivieren Sie diese Funktion zunächst durch Klick auf das Symbol im Kopf der jeweiligen Seite.

kleine Funktionsleiste ReadSpeakerDanach erscheint unterhalb der Navigationsleiste die kleine Funktionsleiste des ReadSpeakers. Mit Klick auf das grüne Dreieck starten Sie das Vorlesen.

große Funktionsleiste ReadSpeakerDazu erscheint die große Funktionsleiste des ReadSpeakers mit den Steuerelementen zum Vorlesen.

Über die drei Striche links unten in dieser Funktionsleiste können Sie weitere Funktionen und die Hilfe aufrufen.

Funktionsmenü Übersetzen und WörterbuchTeil des ReadSpeakers ist auch eine Übersetzungsfunktion für markierten Text.

Bitte beachten Sie bei den jeweiligen Übersetzungen, dass es sich dabei eine maschinelle Übersetzung handelt.

Seiten ausdrucken

Das Internet-Angebot ist gleichermaßen für den Bildschirm und den Drucker optimiert. Zum Ausdrucken von Seiten muss daher keine spezielle Druck-Version geöffnet werden. In der Druck-Vorschau Ihres Browsers können Sie vor dem Ausdrucken sehen, wie die Seiten auf dem Drucker ausgegeben werden.

Barriere melden

Sollten Sie Schwierigkeiten irgendeiner Art bei der barrierefreien Nutzung unserer Internet-Angebote haben, nutzen Sie bitte das Formular "Fehler melden", das auf allen Detailseiten im Seitenfuß zu finden ist - oder wenden Sie sich an uns per Mail: webmaster@kreis-stormarn.de.

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit:

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kreis-stormarn.de des Kreises Stormarn (Stand: Oktober 2023).

Barrierefreiheit unserer Website

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Internetseite des Kreises Stormarn ist noch nicht vollständig barrierefrei. Wir werden unser Internetangebot für unsere Nutzerinnen und Nutzer weiter prüfen und selbstverständlich optimieren. Wir bitten um Verständnis, dass noch nicht alle Seiten die optimale Barrierefreiheit aufweisen.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte nutzen Sie hierfür das Formular Fehler melden.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.