EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL)

EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL)

Hintergrund

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates der Europäischen Union über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienstleistungsrichtlinie) ist seit dem 28.12.2006 in Kraft und war innerhalb von drei Jahren, also bis zum 28.12.2009, in den Mitgliedsstaaten umzusetzen.

Die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL) ist ein Rechtspaket im Rahmen der Lissabon-Strategie der Europäischen Union. Diese zielt darauf ab, dass die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt wird. Ganz in diesem Sinne verfolgt die EG-DLRL die Ziele der Gewährleistung des Binnenmarktes, der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsbeschleunigung sowie der Stärkung der europäischen Verwaltungszusammenarbeit.

Zur Umsetzung dieser Ziele trifft die EG-DLRL umfangreiche Regelungen, insbesondere

  • das Recht auf Information
  • die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners
  • das Recht auf elektronische Verfahresnabwicklung
  • die Genehmigungsfiktion
  • die Europäische Amtshilfe
  • die Normenprüfung.

Die EG-DLRL muss von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland sind für die Umsetzung die Bundesländer verantwortlich.

Die EG-DLRL umfasst vom Wortlaut EU ausländische Dienstleistungserbringer. Aus verfassungsrechtlichen Erwägungen ist in Deutschland zwischen Bund und Ländern die politische Festlegung getroffen worden, dass die Rechte der EG-DLRL auch inländischen Dienstleistungserbringern zustehen sollen.

Auf Grund der weitgehenden Festlegungen und Umsetzungsentscheidungen wird die EG-DLRL damit zu bedeutenden rechtlichen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Veränderungen in der öffentlichen Verwaltung führen.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat für die Umsetzung der EG-DLRL in schleswig-holsteinisches Landesrecht und Strukturen federführend das Finanzministerium beauftragt. Hier liegt die Koordinierung der wesentlichen Entscheidungen und Umsetzungsprozesse des Landes.

 


EG-Dienstleistungsrichtlinie  im Kreis Stormarn

Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie im Kreis Stormarn

Der Kreis Stormarn bietet Ihnen Verwaltungsverfahren an, die nach der EG-DLRL elektronisch abgewickelt werden können.

Nach der EG-DLRL können Verwaltungsverfahren, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, elektronisch über die zuständige Behörde oder einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Das jeweilige Fachgesetz bestimmt, welche Verfahren hiervon betroffen sind.

Für den Kreis Stormarn sind dies nachfolgende Verwaltungsverfahren:

Neben dem bisherigen schriftlichen Antragsweg bieten wir Ihnen einen elektronischen Antragsservice an. Der Kreis Stormarn nutzt hierzu die Infrastruktur des Einheitlichen Ansprechpartners in Schleswig-Holstein. Sie können diesen Service nutzen, sobald Sie sich registriert haben.

Zum Antragsservice und zu weiteren Informationen gelangen Sie hier.