Schlagworte einer gemeinsamen Sprache, die alle inhaltlich gut finden, über die es aber in der praktischen Umsetzung oft nur ein geringes gemeinsames Verständnis gibt.
Das „Handbuch Kinderschutz“ unternimmt den Versuch für die Beteiligten eine gemeinsame Verständigungsebene zu eröffnen.
Damit ist es sowohl eine Orientierungshilfe, als auch eine Aufforderung zur Veränderung, Weiterentwicklung und zur Verbesserung.
Mit der Novellierung des SGB VIII zum 01. Oktober 2005 ist in § 8 a die Garantenfunktion des Jugendamtes zum Kindeswohl ausdrücklich beschrieben. Diese Garantenfunktion nehmen die sogenannten "insoweit erfahrenen Fachkräfte" wahr.