Gemäß dem Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Freiwilligen Wehrdienst Leistende und ihrer Angehörigen (Unterhaltssicherungsgesetz) haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Leistungen zu beantragen.
Änderung 2015:
Für die Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) ist seit dem 1. November 2015 das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zuständig.
Anschrift:
BAPersBw I 2.3.7
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf