Leistungen

Genehmigung für das Befahren von nicht für die Schifffahrt bestimmten Gewässern beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Genehmigung für das Befahren von Gewässern mit Motorfahrzeugen benötigen, die nicht für Schiffe befahrbar sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

An die untere Wasserbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zur Person (Personalausweis, Bootsführerschein
  • Antriebsart des Bootes (Benzin oder Elektromotor)
  • Antriebsstärke des Bootes (PS/KW)
  • Angaben zum Gewässer, das befahren werden soll
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis und Fischereischein

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Was sollte ich noch wissen?

  • Auf die Erteilung der Genehmigung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Sie benötigen keine Genehmigung für die Wahrnehmung von Aufgaben

    • der Gewässerunterhaltung
    • der Gewässeraufsicht
    • des gewässerkundlichen Messdienstes
    • der Fischereiaufsicht
    • des Rettungswesens
    • der Landespolizei
    • der Berufsfischerei.
  • Ebenfalls benötigen schwerbehinderte Menschen, die Inhaber oder Inhaberin eines Fischereischeins sind, für die Benutzung eines Fahrzeugs mit Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 900 Watt keine Genehmigung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag bei Ihrer unteren Wasserbehörde.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit einer Ablehnung oder Genehmigung.

Voraussetzungen

Sie müssen berechtigt sein, ein Motorfahrzeug zu führen.

Teaser

Wenn Sie Gewässer befahren wollen, die nicht für Motorfahrzeuge befahrbar sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Genehmigung erhalten.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

433 Wasser
Gebäude: A , 3.OG , Raum: A 307
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Aylin Maksimovic

Telefon:

0 45 31 - 160 10 95

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/wasser/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen in unmittelbarer Nähe

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Tobias Krumbeck

Telefon:

0 45 31 - 160 16 05

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/index.html