Leistungen
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Schulwegsicherheit 
Leistungsbeschreibung
Verkehrserziehung ist der Schule mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit werden in Zusammenarbeit von Schulen, Eltern, Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern umgesetzt.
Anhand von Schulwegplänen sind Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die unter Umständen Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, zu erkennen. Diese Schulwegpläne sind auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, den Polizeiverkehrslehrerinnen und -lehrern, den jeweils zuständigen Polizeidienststellen sowie den Kommunalbehörden zu erstellen und jährlich zu aktualisieren. Dabei sind die Erfahrungen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen.
Der Schulwegplan ist den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zum Schuljahresbeginn zu erläutern und auch zum Gegenstand von Elternversammlungen zu machen. Die Schülerinnen und Schüler der Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem für sie sicheren Schulweg und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen.
Der Landesfachberater für Verkehrserziehung unterstützt die Oberste Schulaufsichtsbehörde in allen Fragen der schulischen Verkehrserziehung (einschließlich der Schulwegsicherheit) und koordiniert die Arbeit der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Verkehrserziehung. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden von den Schulämtern jeweils eine Kreisfachberaterin oder ein Kreisfachberater berufen. Die von den Schulleitungen zu benennenden Beauftragten sind an der jeweiligen Schule für die Koordination der Verkehrserziehung zuständig und beraten die Schulleitung, Konferenzen, Lehrkräfte und Eltern in allen Angelegenheiten der Verkehrserziehung.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen zur StVO sowie zuständig für verkehrsrechtlichen Anordnungen und Prüfung der Schulwegsicherheit: Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise das Ordnungsamt
Zuständig für die Verkehrsaufklärung und -erziehung (Polizeiverkehrslehrer) ist die Landespolizei Schleswig-Holstein:
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein - Zentralstelle Polizeiliche Prävention
Ansprechpartner im schulischen Bereich sind die Landesverkehrswacht / Landesfachberater/innen für Verkehrserziehung, die Kreisfachberaterinnen und -berater sowie die Beauftragten an den Schulen
Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein (LVW-SH)
sowie bezüglich Unfallprävention und gesetzlicher Unfallversicherung im öffentlichen Dienst die Unfallkasse-Nord
Unfallkasse-Nord (UK-Nord)
Rechtsgrundlage
- Runderlass „Verkehrserziehung und Schulwegsicherung“ des Bildungsministeriums vom 12. September 2002 (inkl. Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule; Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 17.06.1994)
- Runderlass „Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 08.03.2005
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen gibt es im Landesportal Schleswig-Holsteins sowie weiteren Quellen:
Sicherer Schulweg (Bildungsportal)
Zuständige Stellen in der Region
- Gemeinde Ammersbek - Amt für innere Angelegenheiten
- Gemeinde Barsbüttel - Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit, Soziales und Bürgerbüro
- Stadt Ahrensburg - Fachdienst III.1 Schule/ Sport und Senioren
- Gemeinde Großhansdorf
- Gemeinde Oststeinbek - Der Bürgermeister
- Stadt Bad Oldesloe - Schulen und Kindertagesstätten
- Stadt Bargteheide
- Stadt Glinde
- Stadt Reinbek
- Stadt Reinfeld (Holstein)
- Kreis Stormarn - Fachdienst 22 - Familie und Schule


















