Leistungen

Leistungen

Warum steht bei einigen Leistungen das Symbol Icon ZuFiSH?

Schulwegsicherheit

Leistungsbeschreibung

Verkehrserziehung ist der Schule mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit werden in Zusammenarbeit von Schulen, Eltern, Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern umgesetzt.

Anhand von Schulwegplänen sind Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die unter Umständen Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, zu erkennen. Diese Schulwegpläne sind auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, den Polizeiverkehrslehrerinnen und -lehrern, den jeweils zuständigen Polizeidienststellen sowie den Kommunalbehörden zu erstellen und jährlich zu aktualisieren. Dabei sind die Erfahrungen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen.
Der Schulwegplan ist den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zum Schuljahresbeginn zu erläutern und auch zum Gegenstand von Elternversammlungen zu machen. Die Schülerinnen und Schüler der Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem für sie sicheren Schulweg und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen.

Der Landesfachberater für Verkehrserziehung unterstützt die Oberste Schulaufsichtsbehörde in allen Fragen der schulischen Verkehrserziehung (einschließlich der Schulwegsicherheit) und koordiniert die Arbeit der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Verkehrserziehung. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden von den Schulämtern jeweils eine Kreisfachberaterin oder ein Kreisfachberater berufen. Die von den Schulleitungen zu benennenden Beauftragten sind an der jeweiligen Schule für die Koordination der Verkehrserziehung zuständig und beraten die Schulleitung, Konferenzen, Lehrkräfte und Eltern in allen Angelegenheiten der Verkehrserziehung.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zur StVO sowie zuständig für verkehrsrechtlichen Anordnungen und Prüfung der Schulwegsicherheit: Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise das Ordnungsamt

Zuständig für die Verkehrsaufklärung und -erziehung (Polizeiverkehrslehrer) ist die Landespolizei Schleswig-Holstein:
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein - Zentralstelle Polizeiliche Prävention

Ansprechpartner im schulischen Bereich sind die Landesverkehrswacht / Landesfachberater/innen für Verkehrserziehung, die Kreisfachberaterinnen und -berater sowie die Beauftragten an den Schulen
Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein (LVW-SH)

sowie bezüglich Unfallprävention und gesetzlicher Unfallversicherung im öffentlichen Dienst die Unfallkasse-Nord
Unfallkasse-Nord (UK-Nord)

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen gibt es im Landesportal Schleswig-Holsteins sowie weiteren Quellen:

Sicherer Schulweg (Bildungsportal) 

Verkehrssicherheit / Schulwegsicherung

www.schulwegplaner.de

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von

Fachdienst 22 - Familie und Schule
Mommsenstr. 11 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Stefan Dzyk

Telefon:

04531-160380

Fax:

04531-160624

Email:

s.dzyk@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend/familie_schule.html

in folgenden Servicestellen:

Zurück zur Übersicht

Seite als PDF versenden

Online Services

Stormarn Porträt

Links und Informatives

Aktuelle Umfrage

Der Landtag von Schleswig-Holstein muß vorzeitig neu gewählt werden - nur wann?

So früh wie möglich (etwa Mitte 2011)

Ende 2011

So spät wie möglich (September 2012)

Ist mir egal