02.01.2017

Aufhebung von festgelegten Beobachtungsgebieten zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Stormarn

Das Beobachtungsgebiet Gemeinde Oststeinbek innerhalb des festgelegten Beobachtungsgebietes Gemeinde Oststeinbek, Gemeinde Barsbüttel und Stadt Glinde sowie die damit verbundenen angeordneten Schutzmaßnahmen werden ab dem 03.01.2017 aufgehoben. Für die Gemeinde Barsbüttel und Stadt Glinde gilt dies bereits seit dem 29.12.2016.

Das Beobachtungsgebiet für Teile der Stadt Reinbek sowie die damit verbundenen angeordneten Schutzmaßnahmen werden ebenfalls ab dem 03.01.2017 aufgehoben.

Im Ortsteil Rothenburgsort in der Freien und Hansestadt Hamburg ist am 20.11.2016 und 24.11.2016 der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Im Ortsteil Ochsenwerder in der Freien und Hansestadt Hamburg ist am 01.12.2016 ebenfalls der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Da nach dem 01.12.2016 keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln in den betroffenen Gebieten der Freien und Hansestadt Hamburg amtlich festgestellt worden sind, werden die festgelegten Beobachtungsgebiete aufgehoben.

Zurzeit gibt es somit keine festgelegten Beobachtungsgebiete im Kreis Stormarn.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein.

Zur Geflügelpest hat das Land ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist werktags von 9 bis 17 Uhr besetzt und unter 0431-160/6666 erreichbar.

Für weitere Rückfragen steht auch der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn (PDF)