22.05.2017

Aufhebung von festgelegten Sperrbezirken bzw. Beobachtungsgebieten zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Stormarn

Die Aufhebung der Sperrbezirke bzw. Beobachtungsgebiete folgender Städte und Gemeinden ist mit Ablauf des 20.05.2017 in Kraft getreten:

  • Gemeinde Mönkhagen,
  • Gemeinde Heilshoop,
  • Gemeinde Zarpen,
  • Gemeinde Rehhorst,
  • Gemeinde Badendorf,
  • Gemeinde Heidekamp,
  • Gemeinde Feldhorst,
  • Gemeinde Wesenberg,
  • Gemeinde Hamberge,
  • Stadt Reinfeld (Holstein),
  • Stadt Bad Oldesloe (Teilbereich)

Die Aufhebung gilt ebenso für die damit verbundenen angeordneten Schutzmaßnahmen in den Sperrbezirken bzw. Beobachtungsgebieten.

In der Gemeinde Strukdorf im Kreis Segeberg wurde am 19.04.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt. Da keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln im betroffenen Gebiet des Kreises Segeberg amtlich festgestellt wurden, die die oben genannten Städte und Gemeinden betreffen, werden die festgelegten Sperrbezirke bzw. Beobachtungsgebiete aufgehoben.

Es gibt somit keine festgelegten Restriktionsgebiete mehr im Kreis Stormarn.

Die allgemeinen Schutzmaßregeln nach den §§ 2 bis 6 Geflügelpest-Verordnung sind weiterhin zu beachten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.