17.01.2017

Hinweis zu Anträgen auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Der Gesetzgeber plant, den Kreis der Anspruchsberechtigten für die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen ab 2017 auszuweiten. Derzeit ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Es stehen auch noch keine aktualisierten Antragsformulare zur Verfügung.

Bitte verfolgen Sie die Medien. Es wird darauf hingewiesen, dass vorsorglich gestellte Anträge nicht bearbeitet sondern zurückgesandt werden.