Weiterbildung beim Kreis Stormarn

Hygienekontrolleurin / Hygienekontrolleur

An Orten wie Schwimmbad, Krankenhaus und Kindergarten kommt es ganz besonders auf Sauberkeit und Hygiene an. Um diese sicherzustellen, übernehmen Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure die Kontroll- und Beratungsaufgabe insbesondere in den Bereichen Infektionsschutz und Seuchenabwehr.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und teilt sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil auf. Etwa drei Viertel der Ausbildung nimmt die Praxis ein. Die Theorie wird in vier Modulen im zweiten und dritten Ausbildungsjahr vermittelt. Der Unterricht besteht größtenteils aus Gesprächen, Gruppenarbeiten und Exkursionen. Relevante Inhalte der Ausbildung sind:

  • Arbeitsmethodik und Wissensmanagement
  • Staatskunde, Rechts- und Verwaltungskunde
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
  • Umwelthygiene und Gesundheitsschutz

Die Ausbildung würde jährlich am 1. Dezember starten. Am Ende steht die staatliche Prüfung zur Hygienekontrolleurin / zum Hygienekontrolleur aus. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sind:

  • vollständiges Berichtsheft über die praktische Ausbildung
  • erfolgreiche Teilnahme an der praktischen und theoretischen Ausbildung
  • Nachweis über die erfolgreiche Ausbildung zur Desinfektorin / zum Desinfektor

Diese Ausbildung wird bei Bedarf explizit auch extern angeboten mit dem Ziel, Mitarbeitende in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.

Aufgaben

Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure sind täglich in Sachen Sauberkeit und Gesundheit im Einsatz. Die Aufgaben umfassen im Detail:

  • Infektionsschutz und -prävention, Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Ausbruchsmanagement
  • Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen und der Hygiene des Schwimm- und Badewesens
  • Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Durchführung der angeordneten Maßnahmen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Kindertagesstätten oder Seniorenwohnanlagen
  • vielfältige weitere Tätigkeiten im Bereich der Umwelthygiene

Voraussetzungen

Für die Ausbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mittlere Reife oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsbildung
  • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung