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Bußgeldstelle: Häufig gestellte Fragen
Bußgeldstelle
- Kann ich das Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße ausgleichen?
- Wann und wo muss ich meinen Führerschein abgeben?
- Wann wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig?
- Was muss ich tun, wenn ich eine Frist versäumt habe?
- Auf welches Konto muss ich zahlen?
- Ich kann nicht zahlen. Was nun?
- Warum kostet es 23,50 extra?
- Kann man auf die Eintragung von Punkten gegen eine höhere Geldbuße verzichten?
- Was passiert, wenn ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlege?
- Was passiert, wenn ich mit der Verwarnung nicht einverstanden bin?
- Warum ist mein Bußgeld höher als im Bußgeldkatalog vorgesehen?
- Tipps
Kann ich das Fahrverbot durch eine
höhere Geldbuße ausgleichen?
Das ist von der Prüfung
des Einzelfalls abhängig. Die Bußgeldsätze (und damit auch das
Fahrverbot) sind Regelsätze, die von Fahrlässigkeit, fehlenden
Voreintragungen und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen. Vielfahren,
fehlende Voreintragungen, geringe Grenzwertüberschreitung, berufliches
oder privates Angewiesensein auf das Kfz und schlechtes bzw. unzureichendes
Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs rechtfertigen
grundsätzlich keine Ausnahme. (Es ist zuzumuten, durch eine Kombination
verschiedener Maßnahmen die Zeit des Fahrverbotes zu
überbrücken, so zum Beispiel durch die Inanspruchnahme des
Jahresurlaubs, Bildung von Fahrgemeinschaften, Anstellung eines Fahrers). Wenn
es sich um ein Alkohol- oder Drogendelikt handelt, wird grundsätzlich
nicht von dem Fahrverbot abgesehen.
Wann und wo muss ich meinen
Führerschein abgeben?
In aller Regel wird Ihnen eine Frist von 4
Monaten eingeräumt, das Fahrverbot anzutreten (Ausnahme: Sie hatten
innerhalb der letzten 2 Jahre bereits einmal ein Fahrverbot). So können
Sie das Fahrverbot in eine Zeit legen, in der es Sie am wenigsten belastet. Der
Führerschein muss dann bei der Bußgeldstelle abgegeben werden,
entweder persönlich oder per Post. Wir akzeptieren auch die Abgabe bei
einer anderen Behörde oder einer Polizeidienststelle. Allerdings muss
diese Behörde den Führerschein nicht annehmen. Tipp: Abgeben ist
besser als schicken. Der Abgabetag ist bereits der erste Tag des Fahrverbots.
Ansonsten zählt das Fahrverbot erst von dem Tag, an dem der Brief mit dem
Führerschein bei der Bußgeldstelle eingeht. Sie sparen die
Postlaufzeit.
Wann wird der Bußgeldbescheid
rechtskräftig?
Der Bußgeldbescheid wird 2 Wochen nach seiner
Zustellung rechtskräftig.
Was muss ich tun, wenn ich eine Frist
versäumt habe?
Sofort mit der Bußgeldstelle Kontakt
aufnehmen!
Auf welches Konto muss ich zahlen?
Bußgelder überweisen Sie bitte an die
Kreiskasse Stormarn
Commerzbank AG BLZ 200 400 00
Konto-Nr.: 4965000
Bitte unbedingt das Aktenzeichen angeben!
Ich kann nicht zahlen. Was nun?
Stellen Sie schriftlich unter Nachweis der finanziellen Situation einen
Ratenzahlungsantrag.
Warum kostet es 23,50 extra?
Der Gesetzgeber hat im § 107 OWiG bundesweit festgelegt, dass im
Bußgeldverfahren eine Gebühr zu erheben ist. Sie beträgt 5% der
Geldbuße, mindestens jedoch 20,00 . Hierzu kommen die Auslagen, die
im Verfahren entstanden sind. Regelmäßig sind dies Portokosten von
pauschal 3,50 für die Zustellung des Bußgeldbescheides.
Kann man auf die Eintragung von Punkten
gegen eine höhere Geldbuße verzichten?
Nein!
Was passiert, wenn ich Einspruch gegen
den Bußgeldbescheid einlege?
Die Entscheidung wird
überprüft. Sollte keine andere Entscheidung getroffen werden, wird
der Vorgang über die Staatsanwaltschaft dem zuständigen Amtsgericht
zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Das Amtsgericht ist nun für den
weiteren Verfahrensgang zuständig. In aller Regel erfolgt dann ein
Hauptverhandlungstermin, zu dem Ihr persönliches Erscheinen angeordnet
werden kann. Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihren Einspruch
zurücknehmen und damit den Bußgeldbescheid akzeptieren. Allerdings
können dann bereits weitere Kosten entstanden sein.
Was passiert, wenn ich mit der
Verwarnung nicht einverstanden bin?
Dann gehen Sie das Risiko ein,
zusätzlich die Gebühren und Auslagen in Höhe von 23,50
zahlen zu müssen. Eine Verwarnung wird nur wirksam, wenn sie akzeptiert
und bezahlt wird. Die Bußgeldstelle könnte auch gleich einen
Bußgeldbescheid erlassen, ohne dass das zu beanstanden wäre.
Warum ist mein Bußgeld höher als
im Bußgeldkatalog vorgesehen?
Das kann mehrere Ursachen haben.
Der Bußgeldkatalog geht von gewöhnlichen Tatumständen und
fahrlässiger Begehung aus. Wenn Ihr Bußgeldbescheid eine höhere
Geldbuße ausweist, liegen meistens Voreintragungen im
Verkehrszentralregister vor.
Tipps
- Rufen Sie bei Unklarheiten an. Im persönlichen Gespräch lassen sich mitunter Missverständnisse leichter ausräumen.
- Halten Sie zum Telefonat Ihre Unterlagen (Aktenzeichen) sowie Papier und Stift bereit. Das erspart Telefonkosten.
- Glauben Sie nicht alles, was Ihnen Ihr Nachbar, Frisör oder Versicherungsvertreter erzählt. Gerade im Bereich der Bußgelder kursieren oft die wildesten Gerüchte.
- Nehmen Sie Rechtsmittelfristen unbedingt ernst. Nach Fristablauf ist Rechtskraft eingetreten, dass heißt, der Bescheid kann dann nicht mehr korrigiert oder aufgehoben werden und ist somit wirksam.
- Wenn Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen und abwesend sind, rufen Sie uns an. Wir können dann Reglungen treffen, dass die Post Sie auch erreicht. Sie vermeiden damit das Risiko, dass Sie während Ihrer Abwesenheit Fristen versäumen.
- Wollen Sie Ihren Punktestand wissen? Eine schriftliche Auskunft
erhalten Sie beim
Kraftfahrtbundesamt.


















