Was ist ein Kreis?

"In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist."
(Artikel 28, Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz)

Mit dem Grundgesetzes begann nach dem 2. Weltkrieg der Aufbau eines demokratischen und sozialen Bundesstaates. Der Grundstein für den heute in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Staatsaufbau wurde gelegt. Zum Staat gehören nicht nur Bund und Länder, sondern auch die Kreise und Gemeinden.

 

Das Grundgesetz gewährleistet auch den Kreisen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das Recht, ihre Aufgaben eigenverantwortlich und eigenständig zu erfüllen. Der Kreis wird damit nicht nur als Verwaltungsbehörde tätig, denn kommunale Selbstverwaltung bedeutet: Die Bürgerinnen und Bürger wirken insbesondere durch die Wahl zum Kreistag, durch Abstimmungen und Entscheide an der Gestaltung ihres "nächsten" Lebensraumes mit.

Der Kreis und die Gemeinden arbeiten bei der Erfüllung örtlicher und überörtlicher öffentlicher Aufgaben partnerschaftlich zusammen und widmen sich insbesondere der Daseinsvorsorge.

In der Bundesrepublik gibt es 301 Kreise, davon 11 in Schleswig-Holstein.

Das Schaubild gibt Ihnen einen Überblick über die Kreise (und kreisfreien Städte) in Schleswig-Holstein.

Kreise und kreisfreie Städte

Hier finden Sie alle Kreise Deutschlands:

Nähere Informationen über die kommunalen Spitzenverbände für die Kreise auf Landes- und Bundesebene erhalten Sie unter:

Kreismonitor Schleswig-Holstein

Daten der schleswig-holsteinischen Kreise im Vergleich von Statistik-Nord

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