Das Lebensmittelrecht umfasst alle geltenden rechtlichen Anforderungen gegenüber Lebensmitteln und zur Lebensmittelhygiene. Zu Lebensmitteln zählen auch Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse.
Informationen:
Lebensmittel
Lebensmittel sind alle Stoffe und Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen verzehrt werden. Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe - einschließlich Trinkwasser - die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- bzw. Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Bedarfsgegenstände
Unter Bedarfsgegenständen sind Materialien und Gegenstände zu verstehen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln (Lebensmittel-Bedarfsgegenstände) oder direkt mit der menschlichen Haut oder Schleimhaut (Bedarfsgegenstände) in Berührung zu kommen. Dazu zählen zum Beispiel Umhüllungsmaterialien für Lebensmittel oder auch für kosmetische Mittel, Gegenstände mit direktem Kontakt zur Mundschleimhaut, Gegenstände zur Körperpflege, aber auch Spielwaren. Bedarfsgegenstände werden ebenso durch das Lebensmittelrecht erfasst.
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