Qualitativ hochwertiges Fleisch kann nur durch die Schlachtung von gesunden, gut entwickelten , tierartgerecht gehaltenen und tierschutzgerecht transportierten Tieren gewonnen werden. Nach Ankunft in der Schlachtstätte werden die Tiere durch veterinärmedizinisches Fachpersonal hinsichtlich der Schlachttauglichkeit untersucht.
Das Schlachttier soll zum Beispiel einen ungestörten Allgemeinzustand aufweisen, einen guten Ernährungszustand besitzen, lauffähig sein und aus seuchenfreien Beständen stammen. Schlachttiere, die den gesundheitlichen Anforderungen nicht entsprechen oder erkennbar bzw. nachweislich mit nicht zulässigen Rückständen von Arzneimitteln oder Schadstoffen belastet sind, werden zur Schlachtung nicht zugelassen.
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4223 Verbraucherschutz
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Elly-Heuss-Knapp-Straße 7 , 23843 Bad Oldesloe