Nach Abschluss des Schlachtprozesses werden der ausgeschlachtete Tierkörper und die entnommenen Organe durch amtliches, veterinärmedizinisches Fachpersonal untersucht. Durch die Fleischuntersuchung soll festgestellt werden, ob
durch den Genuss des Fleisches ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher entstehen kann,
ob die Qualität des Fleisches allen Anforderungen genügt und
das Fleisch für eine Bevorratung und Verarbeitung zu Fleischerzeugnissen geeignet ist.
Durch diese abschließende, sich an gesetzlichen Regelungen orientierende Beurteilung soll sichergestellt werden, dass das Fleisch nur in gesundheitlich unbedenklichem Zustand an den Verbraucher gelangen kann. Das Ergebnis der Fleischuntersuchung wird durch Stempelaufdruck auf dem Tierkörper oder durch Aufdruck auf seiner Umverpackung kenntlich gemacht.