Trichinen / Trichinenuntersuchung / Trichinenproben von Wildschweinen und Dachsen (Sonderregelung)
Informationen:
Die Trichinose gilt als eine der gefährlichsten, durch Genuss von rohem Fleisch übertragbaren Parasiteninfektionen für den Menschen. Verursacher ist eine Nematodenart, die über den Verzehr von infiziertem Fleisch von einem auf den nächsten Wirt übertragen wird. Träger von Trichinen können alle fleischfressenden Haus- und Wildtiere sein.
Vorrangig zählen dazu Schweine - einschließlich Wildschweine -, aber auch Hunde, Katzen, Füchse, Dachse, Luchse, Sumpfbiber. Als wirksamste Maßnahme gegen eine Trichineninfektion ist die Trichinenuntersuchung aller geschlachteten Haus- und Wildschweine gesetzlich vorgeschrieben.
Dazu werden durch das veterinärmedizinische Fachpersonal in den Schlachtstätten im Rahmen der Fleischuntersuchung Muskelfleischproben von Schlachtschweinen entnommen und einem besonderen Untersuchungsverfahren unterzogen. Erst nach Abschluss dieser Untersuchung wird über die Freigabe des Tierkörpers für die weitere Verwendung entschieden.
Trichinenproben von Wildschweinen und Dachsen (Sonderregelung)
Wildschweine und Dachse sind auf Trichinen zu untersuchen, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Grundsätzlich sind die Probennahme und die Untersuchung auf Trichinen amtliche Tätigkeiten.
Die Erlaubnis zur Probennahme können kundige Jäger nach Antragstellung im Fachdienst 42 erhalten. Die Proben sind vom Jäger, nach Kennzeichnung des Stückes Wild mit einer Wildmarke, nach den gesetzlichen Vorschriften zu entnehmen und mit einem Wildursprungsschein zur Untersuchung zu bringen.
Trichinenproben: Bis zum 31.07.2024 ist die Untersuchung auf Trichinen beim Wildschwein weiterhin kostenfrei! Dies gilt ausschließlich für in Schleswig-Holstein erlegte Stücke!
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