Leistungen

Trichinen / Trichinenuntersuchung / Trichinenproben von Wildschweinen und Dachsen (Sonderregelung)

Informationen:

Die Trichinose gilt als eine der gefährlichsten, durch Genuss von rohem Fleisch übertragbaren Parasiteninfektionen für den Menschen. Verursacher ist eine Nematodenart, die über den Verzehr von infiziertem Fleisch von einem auf den nächsten Wirt übertragen wird. Träger von Trichinen können alle fleischfressenden Haus- und Wildtiere sein.

Vorrangig zählen dazu Schweine - einschließlich Wildschweine -, aber auch Hunde, Katzen, Füchse, Dachse, Luchse, Sumpfbiber. Als wirksamste Maßnahme gegen eine Trichineninfektion ist die Trichinenuntersuchung aller geschlachteten Haus- und Wildschweine gesetzlich vorgeschrieben.

Dazu werden durch das veterinärmedizinische Fachpersonal in den Schlachtstätten im Rahmen der Fleischuntersuchung Muskelfleischproben von Schlachtschweinen entnommen und einem besonderen Untersuchungsverfahren unterzogen. Erst nach Abschluss dieser Untersuchung wird über die Freigabe des Tierkörpers für die weitere Verwendung entschieden.

Trichinenproben von Wildschweinen und Dachsen (Sonderregelung)
Wildschweine und Dachse sind auf Trichinen zu untersuchen, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Grundsätzlich sind die Probennahme und die Untersuchung auf Trichinen amtliche Tätigkeiten.

Die Erlaubnis zur Probennahme können kundige Jäger nach Antragstellung im Fachdienst 42 erhalten. Die Proben sind vom Jäger, nach Kennzeichnung des Stückes Wild mit einer Wildmarke, nach den gesetzlichen Vorschriften zu entnehmen und mit einem Wildursprungsschein zur Untersuchung zu bringen.

Als zentrale Annahmestelle für Trichinenproben von Wildschweinen (Gebäudeskizze) ist das Trichinen-Labor in der Kreisverwaltung Bad Oldesloe, Mommsenstr. 11, eingerichtet.

Öffnungszeiten ab 1.8.2015:
Montag von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Trichinenprobenabgabe zwischen Weihnachten und Silvester:
Dienstag, den 27.12.2022 und Freitag, den 30.12.2022.

Gebühren für die Maßnahmen der amtlichen Trichinenuntersuchung
Die Durchführung der verbindlich vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung ist gebührenpflichtig. Die entsprechenden Tarife sind im Gebührenverzeichnis des Kreises Stormarn für Untersuchungen, Kontrollen und sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene festgelegt.

Trichinenproben: Bis zum 31.07.2024 ist die Untersuchung auf Trichinen beim Wildschwein weiterhin kostenfrei!
Dies gilt ausschließlich für in Schleswig-Holstein erlegte Stücke!

Angeboten von der Servicestelle

4223 Verbraucherschutz
Gebäude: 
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Frau Reinhardt

Telefon:

0 45 31 - 160 16 61

Fax:

0 45 31 - 160 13 42

Email:

veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/veterinaerwesen/index.html

Öffnungszeiten:

nur nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel:

Busse und Bahnen zum ZOB bzw. Bahnhof Bad Oldesloe, Busse zur Haltestelle Elly-Heuss-Knapp-Straße

Parkmöglichkeiten:

vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Herr Brinker

Telefon:

0 45 31 - 160 11 97

Fax:

0 45 31 - 160 13 42

Email:

veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/veterinaerwesen/index.html