Es wird dringend empfohlen, die Akteneinsicht nicht telefonisch, sondern per Mail zu beantragen und dabei auch die genauen Bezeichnungen des Grundstücks (Gemeinde, Straße, Hausnummer sowie Gemarkung, Flur und Flurstück) anzugeben ! Die Mailadressen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie in der oben bereits angesprochenen Liste.
Möchten Sie abgeschlossene Bauakten einsehen, die bauliche Anlagen bzw. Grundstücke in Ahrensburg, Bad Oldesloe oder Reinbek betreffen, müssen Sie sich an die Bauaufsicht der jeweiligen Stadtverwaltung wenden.
Hier die Links:
Akteneinsicht wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt:
Ein/e Grundstückseigentümer/in darf seine/ihre Akten aus dem Bauaktenarchiv einsehen.
Die Akteneinsicht in die teilweise nur noch bei der Bauaufsichtsbehörde vorhandenen, wichtigen Dokumente findet grundsätzlich nur bei der Bauaufsichtsbehörde statt, die die Akten führt (vgl. auch § 88 Abs. 4 LVwG).
Die Fertigung und Aushändigung bzw. Versendung von Kopien aus der archivierten Bauakte ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich unter anderem nach dem Zeitaufwand für die Recherche und die Anfertigung der Kopien sowie nach dem Format der zu kopierenden Dokumente (siehe auch Gebührentabelle auf den Seiten 4f. der Verwaltungsgebührensatzung unter https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/7/72/Verwaltungsgebuehrensatzung2018.pdf).
Am 27.01.2012 ist das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19.01.2012 in Kraft getreten. Es fasst das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz zusammen und soll dazu dienen, den Zugang zu Informationen bei den verpflichteten Stellen auf eine einheitliche gesetzliche Grundlage zu stellen. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:
Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
Vereinheitlichung der Verfahrensregeln, wie Antragstellung, Ablehnung des Antrags, Rechtsschutz, Fristen
Vereinheitlichung der Kostenregelungen (Gebühren und Auslagen)
Weitestgehende Vereinheitlichung der Ablehnungsgründe
Schaffung einer praktikablen Zugangsregelung für den Antragsteller
Schaffung einer einheitlichen Beratungsstelle beim Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Der Zugang zu personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist nur eingeschränkt und unter engen Voraussetzungen möglich.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Vollmacht, falls für eine andere Person Einsicht in die Bauakte genommen werden soll
ggf. Eigentumsnachweis
Gebühren:
Ergeben sich aus der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung (Link steht oben unter "Informationen")
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Fachdienst 53 - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe