Leistungen

Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Stellen, die Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, benötigen eine amtliche Anerkennung.

Voraussetzungen:

  • Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller (bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen) und das Ausbildungspersonal für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
  • Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.

Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befassten Personen) verbunden werden.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsbehörde), in dessen/deren Gebiet Sie Ihren Wohnsitz (bei Firmen den Firmensitz) haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Fachgutachtens darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren gemäß Nr. 214.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) betragen 51,10 Euro bis 511,00 Euro. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage

§ 68 Abs. 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV).

Teaser

Wer Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte, benötigt eine amtliche Anerkennung.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

442 Fahrerlaubnisbehörde
Gebäude: 
Rögen 36 - 38 , 23843 Bad Oldesloe

Telefon:

0 45 31 - 89 02 20

Fax:

0 45 31 / 160 19 63

Email:

fahrerlaubnisbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/fuehrerscheinstelle.html

Öffnungszeiten:

Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer.

Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40

Öffentliche Verkehrsmittel:

mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp",
von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg
Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)

Parkmöglichkeiten:

direkt vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

barrierefreier Zugang vorhanden

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Frau Hauschild-Wegener

Telefon:

0 45 31 - 89 02 10

Fax:

0 45 31 - 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html