Svenja Babenihr Armin Baghai Kai Grundmann Malte Harms Sibylle Kircher Pamela Kruse Frank Niehus Rainer Quast Norbert Radünz Dietmar Schaper Michael Wiebers
Verkehrswertgutachten durch den Gutachterausschuss können nur an bestimmten Sitzungstagen erfolgen. Morgens am Sitzungstag (zwischen ca. 08:00 Uhr und 10:30 Uhr) findet eine Besichtigung der Immobilie unter Beteiligung von 3 bis 4 Gutachterausschussmitgliedern statt, im Anschluss an die Besichtigung wird am gleichen Tag die Wertermittlung durchgeführt. Die Ausfertigung eines Gutachtens erfolgt in der Regel ca. 3 Wochen nach dem Besichtigungs- und Sitzungstag.
Was muss ich tun, um ein Gutachten vom Gutachterausschuss zu bekommen ? Bitte richten Sie formlos einen Antrag an die Geschäftstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Stormarn, Mommsenstr. 14, 23843 Bad Oldesloe, und fügen möglichst viele für die Bewertung notwendige Unterlagen bei. Die erforderlichen Unterlagen sind nachstehend aufgeführt. Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden die Unterlagen für die Sitzung aufbereitet und werden daher ca. 3 Wochen vor dem Besichtigungs- und Sitzungstermin benötigt. Es wird empfohlen, bei der Geschäftsstelle vorab telefonisch einen Sitzungstermin reservieren zu lassen, damit Ihre Angelegenheit schnellstmöglich eingeplant werden kann. Für die Fertigstellung eines Gutachtens sind z. Zt. ca. 4 bis 8 Wochen einzuplanen.Auskünfte zu Gutachten erhalten Sie in der Geschäftsstelle von Carola Krien (Tel.: 04531 160-1278, c.krien@kreis-stormarn.de ).
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Notwendige Unterlagen für Gutachten: 1. Unbeglaubigte Grundbuchblattabschrift, ggf. mit Eintragungsbewilligungen zu Belastungen in Abt. II, wenn dort eingetragene Rechte Gegenstand des Bewertungsauftrages sein sollen. Sollten Sie persönlich nicht als (Mit)-Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen sein, bitten wir Sie, die entsprechende Vertretungsvollmacht eines (Mit)-Eigentümers/einer (Mit)-Eigentümerin vorzulegen. 2. Kopie der Flurkarte mit farbiger Markierung des zu bewertenden Grundstückes. 3. Gebäudeunterlagen: Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten), Berechnungen der Wohnfläche und des umbauten Raumes, Baujahresangaben.
Sollte das zu bewertende Gebäude zum Teil erheblich von den Bauzeichnungen abweichen, bitten wir Sie, uns entsprechend zu informieren. Das gilt insbesondere für folgende Fälle:
es wurde ein Vollkeller statt eines geplanten Halbkellers gebaut (oder umgekehrt);
ein nicht ausgebautes Dachgeschoss wurde zwischenzeitlich voll oder teilweise ausgebaut;
nachträgliche Anbauten sind auf den Bauzeichnungen unberücksichtigt geblieben. 4. Bei Vermietungen: Bitte geben Sie für alle vermieteten Wohnräume die tatsächliche Nettokaltmiete pro m² Wohnfläche an und stellen Sie bitte auch die tatsächlichen Betriebs- und Bewirtschaftungskosten zusammen: (Grundsteuer, Wasser- und Abwassergebühren, Heizungs- und Warmwasserkosten, Fahrstuhlkosten, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Gemeinschaftsbeleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Kosten für einen Hauswart, Kosten für Antenne oder Fernsehkabelnetz und Kosten von Gemeinschaftswaschmaschinen). 5. Angabe eines Bewertungsstichtages: aktueller Wert oder ein zurückliegendes Datum Ihrer Wahl. 6. Kleiner "Lebenslauf" von Gebäuden: Kurzer "Lebenslauf" vom Baujahr eines Gebäudes über An- und Umbauten und größeren Investitionen (z. B. neues Dach, neue Heizung usw.) bis zum heutigen Zustand. Vorlage eines Energieausweises (sofern vorhanden).