Kreistag und Ausschüsse

Der Kreistag ist das oberste Entscheidungs- und Kontrollorgan des Kreises. Er tritt je nach Bedarf, aber mindestens 1 x im Vierteljahr zusammen. Der Kreistag legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest. Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung. Dazu gehören z.B.

  • die Verabschiedung des Haushalts- und des Stellenplanes
  • die Übernahme neuer Aufgaben
  • der Erlaß und die Änderung von Satzungen
  • die Errichtung, Erweiterung oder Aufhebung kreiseigener wirtschaftlicher Unternehmen und Einrichtungen

Darüber hinaus wählen die Mitglieder des Kreistages (Kreistagsabgeordnete) den Kreispräsidenten/die Kreispräsidentin und seine/ihre Stellvertreter/-innen sowie die Mitglieder und Vorsitzenden der Ausschüsse aus ihrer Mitte.

Im Sitzungskalender finden Sie alle Tagesordnungen kommender Sitzungen und die öffentlichen Protokolle früherer Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse. Über eine Textrecherche können sie nach beliebigen Inhalten im Kreistagsinformationssystem suchen.

Protokolle vor 2007 finden sie in der Mediendatenbank des Kreisarchivs.

Einige Erläuterungen zur Arbeit des Kreistages und eine Auswahl von Satzungen finden Sie hier: Kreisrecht / Satzungen.

Im Februar 2014 präsentierte sich der Stormarner Kreistag in Trittau auf der EhrenamtMesse.

Die Zusammensetzung des Stormarner Kreistages
in der Wahlperiode 2018 bis 2023:

(Stand: Juni 2021)

Zusammensetzung des Stormarner Kreistages 2018-2023

  • CDU-Stormarn: Anklicken öffnet Link in einem neuen Fenster
    Christlich Demokratische Union
    Fraktion
    Fraktionsvorsitzender Joachim Wagner 

  • SPD-Stormarn: Anklicken öffnet Link in einem neuen Fenster
    Sozialdemokratische Partei Deutschlands
    Fraktion
    Fraktionsvorsitzender Frank Schmalowsky 

  • Bündnis 90 / Die Grünen-Stormarn: Anklicken öffnet Link in einem neuen Fenster
    Bündnis 90 / Die Grünen
    Fraktion
    Fraktionsvorsitzende Sabine Rautenberg 

  • FDP-Stormarn: Anklicken öffnet Link in einem neuen Fenster
    Freie Demokratische Partei
    Fraktion
    Fraktionsvorsitzender Thomas Bellizzi 

  • Linke-Stormarn: Anklicken öffnet Link in einem neuen Fenster
    DIE LINKE.
    Fraktion
    Fraktionsvorsitzende Heidi Beutin 

  • AfD-Stormarn: Anklicken öffnet Link in einem neuen Fenster
    Alternative für Deutschland
    Fraktion
    Fraktionsvorsitzender Arnulf Fröhlich 

  • Freie Wähler-Stormarn: Anklicken öffnet Link in einem neuen Fenster
    FREIE WÄHLER
    Fraktion


  • Fraktionslose Kreistagsabgeordnete
    Fraktionslose Kreistagsabgeordnete
    Heinrich Dierking
    Fabian Weber

Ausschüsse

 

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Kreistag Ausschüsse gebildet. Ihnen gehören Mitglieder des Kreistages sowie wählbare Bürgerinnen und Bürger (in den jeweiligen Fraktionen aufgeführt) an. Seit Februar 2005 können einzelnen Ausschüssen Personen mit einem Grundmandat angehören.

Die Ausschüsse werden von den Fachbereichen des Kreises unterstützt:

Zusammensetzung Fachbereich Vorsitz Aufgaben
Hauptausschuss (HA) Inneres Karl-Reinhold Wurch Hauptausschuss (HA)
Finanzausschuss (FA) Inneres Stefan Kehl Finanzausschuss (FA)
Wirtschafts-, Planungs- und Bauausschuss (WPBA) Bau, Umwelt und Verkehr Wolfgang Gerstand Wirtschafts-, Planungs- und Bauausschuss (WPBA)
Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) Soziales und Gesundheit Gerd Prüfer Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA)
Jugendhilfeausschuss (JHA) Jugend, Schule und Kultur Frank Lauterbach Jugendhilfeausschuss (JHA)
Schul-, Kultur- und Sportausschuss (SKSA) Jugend, Schule und Kultur Kirstin Krochmann Schul-, Kultur- und Sportausschuss (SKSA)
Umweltausschuss (UA) Besondere Ordnungsangelegenheiten Dr. Gerold Rahmann Umweltausschuss (UA)
Verkehrsausschuss (VA) Bau, Umwelt und Verkehr Gesa Dunkelgut Verkehrsausschuss (VA)

Grundmandat gemäß § 41 Abs.2 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein

Eingeführt mit der Änderung der Kreisordnung (KrO) vom 1.2.2005

Auszug aus der KrO: § 41 – Mitglieder und Geschäftsordnung der Ausschüsse 
… 
(2) Fraktionen, auf die bei der Sitzverteilung nach Absatz 1 in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied dieser Fraktion stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist. Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 gilt entsprechend. Kreistagsabgeordnete, die keiner Fraktion angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, sofern sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 gilt entsprechend. Die beratenden Mitglieder können Anträge stellen. 

 

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