Kreistag und Ausschüsse
Der Kreistag ist das oberste Entscheidungs- und Kontrollorgan des Kreises. Er tritt je nach Bedarf, aber mindestens 1 x im Vierteljahr zusammen. Der Kreistag legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest. Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung. Dazu gehören z.B.
- die Verabschiedung des Haushalts- und des Stellenplanes
- die Übernahme neuer Aufgaben
- der Erlaß und die Änderung von Satzungen
- die Errichtung, Erweiterung oder Aufhebung kreiseigener wirtschaftlicher Unternehmen und Einrichtungen
Darüber hinaus wählen die Mitglieder des Kreistages (Kreistagsabgeordnete) den Kreispräsidenten/die Kreispräsidentin und seine/ihre Stellvertreter/-innen sowie die Mitglieder und Vorsitzenden der Ausschüsse aus ihrer Mitte.
Im Sitzungskalender finden Sie alle Tagesordnungen kommender Sitzungen und die öffentlichen Protokolle früherer Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse. Über eine Textrecherche können sie nach beliebigen Inhalten im Kreistagsinformationssystem suchen.
Protokolle vor 2007 finden sie in der Mediendatenbank des Kreisarchivs.
Einige Erläuterungen zur Arbeit des Kreistages und eine Auswahl von Satzungen finden Sie hier: Kreisrecht / Satzungen.
Im Februar 2014 präsentierte sich der Stormarner Kreistag in Trittau auf der EhrenamtMesse.
Die Zusammensetzung des Stormarner Kreistages
in der Wahlperiode 2018 bis 2023:
(Stand: Juni 2021)

Christlich Demokratische Union
Fraktion
Fraktionsvorsitzender Joachim Wagner
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion
Fraktionsvorsitzender Frank Schmalowsky
Bündnis 90 / Die Grünen
Fraktion
Fraktionsvorsitzende Sabine Rautenberg
Freie Demokratische Partei
Fraktion
Fraktionsvorsitzender Thomas Bellizzi
DIE LINKE.
Fraktion
Fraktionsvorsitzende Heidi Beutin
Alternative für Deutschland
Fraktion
Fraktionsvorsitzender Arnulf Fröhlich
FREIE WÄHLER
Fraktion
Fraktionslose Kreistagsabgeordnete
Heinrich Dierking
Fabian Weber
- Sitzplan im Kreistag aus Publikumssicht (PDF, SchwarzWeiss)
- Sitzplan im Kreistag aus Präsidiumssicht (PDF, Farbe)
Ausschüsse
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Kreistag Ausschüsse gebildet. Ihnen gehören Mitglieder des Kreistages sowie wählbare Bürgerinnen und Bürger (in den jeweiligen Fraktionen aufgeführt) an. Seit Februar 2005 können einzelnen Ausschüssen Personen mit einem Grundmandat angehören.
Die Ausschüsse werden von den Fachbereichen des Kreises unterstützt:
Zusammensetzung | Fachbereich | Vorsitz | Aufgaben |
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Hauptausschuss (HA) | Inneres | Karl-Reinhold Wurch | Hauptausschuss (HA) |
Finanzausschuss (FA) | Inneres | Stefan Kehl | Finanzausschuss (FA) |
Wirtschafts-, Planungs- und Bauausschuss (WPBA) | Bau, Umwelt und Verkehr | Wolfgang Gerstand | Wirtschafts-, Planungs- und Bauausschuss (WPBA) |
Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) | Soziales und Gesundheit | Gerd Prüfer | Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) |
Jugendhilfeausschuss (JHA) | Jugend, Schule und Kultur | Frank Lauterbach | Jugendhilfeausschuss (JHA) |
Schul-, Kultur- und Sportausschuss (SKSA) | Jugend, Schule und Kultur | Kirstin Krochmann | Schul-, Kultur- und Sportausschuss (SKSA) |
Umweltausschuss (UA) | Besondere Ordnungsangelegenheiten | Dr. Gerold Rahmann | Umweltausschuss (UA) |
Verkehrsausschuss (VA) | Bau, Umwelt und Verkehr | Gesa Dunkelgut | Verkehrsausschuss (VA) |
Grundmandat gemäß § 41 Abs.2 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein
Eingeführt mit der Änderung der Kreisordnung (KrO) vom 1.2.2005
Auszug aus der KrO: § 41 – Mitglieder und Geschäftsordnung der Ausschüsse
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(2) Fraktionen, auf die bei der Sitzverteilung nach Absatz 1 in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied dieser Fraktion stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist. Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 gilt entsprechend. Kreistagsabgeordnete, die keiner Fraktion angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, sofern sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 gilt entsprechend. Die beratenden Mitglieder können Anträge stellen.
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